Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Continentale PREMIUM-MED im Überblick

Der Continentale PREMIUM-MED kombiniert attraktive ambulante Leistungen mit strukturiertem stationärem Schutz und solider Zahnversorgung. Als offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit 500 Euro jährlichem Selbstbehalt bietet er GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und einen offenen Hilfsmittelkatalog. Der Zahnersatz wird zu 85% erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls, mit Jahreslimits bis 10.000 Euro im sechsjährigen Betrachtungszeitraum.

Als offener Tarif profitiert der PREMIUM-MED von einer ausgewogenen Altersstruktur und aktiver Kundengewinnung, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater gestaltet. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers entstehen häufig Chancen, durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu besseren Konditionen zu wechseln, da die offene Tarifgestaltung Raum für Optimierungen bietet. Eine individualisierte Analyse kann aufzeigen, wo Prämienreserven durch Leistungsoptimierung freigesetzt werden können.

Ob ein konkreter Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse für den Continentale PKV-Tarif PREMIUM-MED.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden max.

  • 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.

  • 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
  • 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.

Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
  • es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
  • Malariaprophylaxe.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
85 %
Kieferorthopädie
85 %
Material- & Laborkosten
85 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PREMIUM-MED versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der PREMIUM-MED ein offener Tarif bleibt

Der Continentale PREMIUM-MED ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass er kontinuierlich Neukunden aufnimmt und sich aktiv am Markt bewähren muss. Geschlossene Tarife hingegen sperren neue Versicherte aus und sehen ihre Risikogemeinschaft schrumpfen, was Beitragssteigerungen verschärft. Für bestehende Versicherte der Continentale bleibt der §204 VVG das Schlüsselrecht: Sie können in offene oder geschlossene Tarife desselben Versicherers wechseln, ohne die Versichertengemeinschaft zu wechseln.

Offene Tarife wie der PREMIUM-MED erleben dadurch weniger dramatische demografische Verschiebungen. Die kontinuierliche Aufnahme jüngerer Versicherter federt Alterseffekte ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch ältere, geschlossene Continentale-Tarife und kann präzise beurteilen, wann ein Wechsel vom PREMIUM-MED zu einem anderen Tarif - offen oder geschlossen - wirtschaftlich sinnvoll wird.

Tarifwechsel im PREMIUM-MED: Chancen und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG ist jederzeit möglich. Die zentrale Frage ist, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden. Häufig lassen sich beim Wechsel zu einem günstigeren Tarif Altersrückstellungen in voller Höhe oder teilweise mitnehmen; eine Gesundheitsprüfung ist oft, aber nicht immer, erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüfen, welche Continentale-Tarife für Sie wirtschaftlich und leistungstechnisch besser geeignet sind. Der konkrete Weg zum passenden Tarif: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im PREMIUM-MED begegnen

Beitragserhöhungen treffen auch offene, moderne Tarife wie den PREMIUM-MED, wenn die medizinischen Kosten steigen oder die Kapitalerträge sinken. Zwar stabilisiert die offene Tarifgestaltung die Altersstruktur, doch bleibt der PREMIUM-MED exponentiellen Medizinkostensteigerungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Eine 500-Euro-Selbstbeteiligung bietet zwar Beitragsstabilität, schützt aber nicht vor Prämienanpassungen, wenn die Leistungen teurer werden.

Der beste Hebel gegen Beitragserhöhungen ist häufig der §204 VVG Tarifwechsel: In vielen Fällen senken Wechsel zu anderen Continentale-Tarifen die laufende Prämie erheblich, ohne dass Sie Ihre Altersrückstellungen verlieren. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart der Continentale an, um die historische Dynamik des PREMIUM-MED zu verstehen. Die nächste Aktion: Prüfen Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse gezielt, welche Alternativen real verfügbar sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PREMIUM-MED

Der PREMIUM-MED erstattet ambulante Behandlung zu GOÄ-Sätzen über Höchstsatz. Psychotherapie wird für 30 Sitzungen pro Jahr zu 100%, danach zu 80% gezahlt. Sehhilfen werden bis 400 Euro je zwei Jahre erstattet, operative Sehkorrekturen bis 2.500 Euro ab dem dritten Jahr. Der offene Hilfsmittelkatalog zahlt zu 100%, wenn die Kosten unter 1.000 Euro liegen; ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag wird ein Kostenvoranschlag verlangt und der Anteil über 1.000 Euro zu 80% erstattet. Hörhilfen sind auf 1.500 Euro pro Ohr und Jahr begrenzt. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 85% mit Jahresgrenzen bis 10.000 Euro über sechs Jahre, Kieferorthopädie ebenfalls zu 85%.
Der Continentale PREMIUM-MED ist ein offener Tarif. Das bedeutet, die Continentale nimmt aktiv Neukunden auf und nutzt das eingehende Prämieneinkommen zur Stabilisierung der Altersstruktur. Im Vergleich zu geschlossenen Tarifen, deren Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert, bleibt die Risikogemeinschaft des PREMIUM-MED ausgewogener. Das wirkt sich tendenziell moderierend auf die jährlichen Beitragserhöhungen aus, wenn auch keine Erhöhungsfreiheit garantiert ist.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser moderate Eigenanteil macht den PREMIUM-MED für Versicherte attraktiv, die Beitragsstabilität und gleichzeitig umfangreiche Leistungen suchen. Die 500-Euro-Selbstbeteiligung gilt für ambulante und stationäre Fälle und trägt dazu bei, Prämienanpassungen etwas niedriger zu halten, ohne Kassenniveau zu unterschreiten.
Ja, als Bestandsversicherte der Continentale können Sie jederzeit einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. In vielen Fällen sind günstigere Continentale-Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar. Häufig können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Ziel-Tarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre individuellen Chancen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, wie lange Sie bereits versichert sind und wie hoch Ihre Altersrückstellungen ausfallen. Der PREMIUM-MED ist ein guter Basisschutz mit überzeugenden Leistungen; ob es bei der Continentale günstigere Alternativen mit ähnlichem oder höherem Leistungsniveau gibt, lässt sich nur konkret durchrechnen. Besonders bei älteren Versicherten kann ein Tarifwechsel erhebliches Sparpotenzial bergen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation kostenlos und zeigt auf, ob und wie viel ein Wechsel einsparen würde.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert