Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Continentale PREMIUM, SP1 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif PREMIUM, SP1 der Continentale richtet sich an Versicherte, die eine umfassende Krankenversicherung mit hohen Erstattungssätzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen in ambulanter und stationärer Behandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus und Privatarztbehandlung kombiniert dieser Tarif erweiterte Leistungen mit moderaten Eigenbeteiligungen. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlungen zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 85 Prozent, was diesen Tarif für kostenbewusste Versicherte mit hohem Leistungsanspruch attraktiv macht.

Die Tatsache, dass der PREMIUM, SP1 als offener Tarif konzipiert ist, bedeutet, dass er aktiv Neukunden aufnimmt und von einer ausgewogenen Altersstruktur profitiert. Dies führt tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen, deren Versichertenkollektiv schrumpft. Für bereits versicherte Kunden beim gleichen Versicherer ergeben sich durch einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG häufig Möglichkeiten, Leistungen zu optimieren oder die Prämie zu senken, ohne dabei den gewohnten Standard aufzugeben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie Sie den Continentale PKV-Tarif ideal nutzen und mögliche Wechselchancen erkennen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

PREMIUM: Erstattet werden max.

  • 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.

  • 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
  • 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.

Psychotherapie

PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

PREMIUM: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
  • es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

PREMIUM: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

PREMIUM: Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
  • Malariaprophylaxe.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

PREMIUM+SP1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

PREMIUM+SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

PREMIUM, SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
85 %
Kieferorthopädie
85 %
Material- & Laborkosten
85 %
Gebührenordnung (Zahn)

PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

PREMIUM: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

PREMIUM: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

PREMIUM: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PREMIUM, SP1 versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Unisex-Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der PREMIUM, SP1 ist ein offener Tarif - das heißt, die Continentale nimmt weiterhin aktiv Neukunden auf und verwaltet ein wachsendes Versichertenkollektiv. Diese Ausrichtung hat direkten Einfluss auf die Beitragsentwicklung: Während geschlossene Tarife mit schrumpfender Risikogemeinschaft und demografischer Alterung oft mit überproportionalen Prämienerhöhungen kämpfen, profitieren offene Tarife von einer gleichmäßiger verteilten Altersstruktur und aktiverem Bestandsmanagement. Das bedeutet für Sie konkret: stabiler kalkulierbare Beitragssteigerungen über die Jahre.

Als Bestandsversicherter können Sie über einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG auch in andere Continentale-Tarife wechseln, falls sich Ihre Versicherungsbedürfnisse ändern. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Tarifoptionen und kann Ihnen konkrete Empfehlungen geben, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale: Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale ist nach § 204 VVG jederzeit möglich - ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen bei einem Wechsel übernommen werden, und in der Regel sind erneute Gesundheitsfragen nicht erforderlich oder fallen deutlich moderater aus als bei einem Versichererwechsel. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau auf, welche Wechseloptionen für Sie finanziell sinnvoll sind und welche Leistungsveränderungen damit verbunden sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie bei der Entscheidung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im PREMIUM, SP1: Reaktionsmöglichkeiten

Auch bei einem offenen Tarif mit ausgewogener Altersstruktur wie dem PREMIUM, SP1 können Beitragserhöhungen auftreten - durch steigende medizinische Kosten, veränderte Leistungserbringungskosten im Gesundheitswesen und regulatorische Anforderungen. Die gute Nachricht ist, dass Ihnen als Continentale-Versicherter mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 Euro und hohen Leistungsstandards mehrere Wege offenstehen, auf steigende Prämien zu reagieren.

Ein § 204 VVG Tarifwechsel zu einem günstigeren Continentale-Tarif kann häufig zu Einsparungen führen, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen - sofern Sie bereit sind, einzelne Leistungsbereiche anzupassen. Überprüfen Sie Ihre Optionen im Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich Beiträge bei vergleichbaren Tarifen entwickeln. Dann unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beim konkreten Schritt - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale PREMIUM, SP1

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen nach GOÄ über den Höchstsätzen, stationäre Aufenthalte im Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und Psychotherapie. Ambulant sind bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent enthalten. Die Sehhilfenerstattung beträgt 400 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren, operative Sehschärfenkorrektionen bis 2.500 Euro. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 85 Prozent bis zu einer Jahresgrenze von 2.000 Euro in den ersten zwei Jahren, 5.000 Euro innerhalb von vier Jahren und 10.000 Euro innerhalb von sechs Jahren. Hilfsmittel werden zu 100 Prozent bis 1.000 Euro erstattet, danach zu 80 Prozent, Hörhilfen begrenzt auf 1.500 Euro pro Ohr und Jahr.
Der PREMIUM, SP1 ist ein offener Tarif, das heißt, die Continentale nimmt weiterhin aktiv Neukunden auf. Das ist ein Vorteil für die Beitragsstabilität, weil die Risikogemeinschaft nicht schrumpft und die Altersstruktur ausgewogener bleibt. Offene Tarife erleben daher in der Regel gemäßigtere Beitragssteigerungen als geschlossene Tarife, bei denen die Versichertenzahl sinkt und die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Leistungsbereiche - ambulante Behandlung, stationäre Aufenthalte und Zahnversicherung - mit Ausnahme von Vorsorgeleistungen und Impfungen. Ein Selbstbehalt von 500 Euro positioniert diesen Tarif im mittleren bis höheren Segment: Versicherte zahlen jedes Versicherungsjahr die ersten 500 Euro selbst, danach erstattet der Tarif nach den jeweiligen Prozentsätzen.
Ja. Nach § 204 VVG können Sie jederzeit innerhalb der Continentale zu einem anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, und häufig sind erneute Gesundheitsfragen nicht erforderlich oder fallen moderater aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen finanziell sinnvoll sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, wenn Sie bei Beitragserhöhungen sparen möchten und bereit sind, einzelne Leistungen wie den Selbstbehalt oder die Zahnersatz-Prozentsätze anzupassen. Die Tatsache, dass Sie hier in einem offenen Tarif mit moderaten Beitragssteigerungen versichert sind, ist ein Vorteil - aber es gibt auch günstigere Continentale-Tarife, die für Sie infrage kommen könnten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Ihnen zeigen, welche Alternativen zu Ihrer Situation passen und ob der Wechsel tatsächlich die gewünschten Einsparungen bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert