Continentale PREMIUM, SP1: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PREMIUM, SP1 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif PREMIUM, SP1 der Continentale richtet sich an Versicherte, die eine umfassende Krankenversicherung mit hohen Erstattungssätzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen in ambulanter und stationärer Behandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus und Privatarztbehandlung kombiniert dieser Tarif erweiterte Leistungen mit moderaten Eigenbeteiligungen. Die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlungen zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 85 Prozent, was diesen Tarif für kostenbewusste Versicherte mit hohem Leistungsanspruch attraktiv macht.
Die Tatsache, dass der PREMIUM, SP1 als offener Tarif konzipiert ist, bedeutet, dass er aktiv Neukunden aufnimmt und von einer ausgewogenen Altersstruktur profitiert. Dies führt tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen, deren Versichertenkollektiv schrumpft. Für bereits versicherte Kunden beim gleichen Versicherer ergeben sich durch einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG häufig Möglichkeiten, Leistungen zu optimieren oder die Prämie zu senken, ohne dabei den gewohnten Standard aufzugeben.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie Sie den Continentale PKV-Tarif ideal nutzen und mögliche Wechselchancen erkennen.
Basismerkmale
PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM: Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
PREMIUM: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
PREMIUM+SP1: Privatarztbehandlung.
PREMIUM+SP1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM, SP1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
PREMIUM: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
PREMIUM: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
PREMIUM: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




