Continentale PREMIUM, SP2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PREMIUM, SP2 im Detail
Der Continentale PREMIUM, SP2 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit umfassender ambulanter und stationärer Versorgung. Der Tarif bietet eine Selbstbeteiligung von 500 Euro jährlich, kombiniert mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen und einem Einbettzimmer in der Zahnversorgung. Die Psychotherapie umfasst 30 vollständig erstattete Sitzungen pro Kalenderjahr, gefolgt von 80% Erstattung für zusätzliche Sitzungen. Im Zahnbereich werden Zahnbehandlungen zu 100% und Zahnersatz zu 85% erstattet, wobei die Kieferorthopädie ebenfalls mit 85% abgedeckt ist. Mit Chefarzt-Behandlung im stationären Bereich und einem breiten Spektrum an Vorsorge-, Naturheilverfahren und Hilfsmittelleistungen positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment.
Als offener Tarif profitiert der PREMIUM, SP2 von einer ausgeglichenen Altersstruktur durch kontinuierliche Akquisition von Neukunden, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält. Viele Versicherte dieses Tarifes können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu neueren oder optimierteren Angeboten des gleichen Versicherers wechseln, häufig mit Einsparungen und gleichwertigen oder besseren Leistungen. Eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, und Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen vollständig übernommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein Wechsel für Ihren Continentale PKV-Tarif sinnvoll ist und welche Optimierungen möglich sind.
Basismerkmale
PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM: Erstattet werden max.
- 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.
Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.
- 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
- 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.
PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
- es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
Die Erstattung ist begrenzt auf max.:
- 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
PREMIUM: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch
- die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
- Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.
Ambulante Leistungen
PREMIUM: 100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.
PREMIUM: Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
- max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden
- Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
- Malariaprophylaxe.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
PREMIUM+SP2: Privatarztbehandlung.
PREMIUM+SP2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
PREMIUM, SP2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
PREMIUM: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
PREMIUM: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
PREMIUM: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
PREMIUM: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.




