Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Continentale PREMIUM im Überblick

Der offene Unisex-Tarif Continentale PREMIUM der Continentale Krankenversicherung a.G. bietet ein umfassendes Leistungsspektrum für Versicherte der neuen Welt. Mit einer GOÄ, die auch über die Höchstsätze hinausgeht, 100% Zahnbehandlung und 85% Zahnersatz sowie umfangreicher Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, darüber 80% pro Jahr) positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Leistungssegment. Der Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr bietet einen angemessenen Kompromiss zwischen Beitragsstabilität und Eigenverantwortung.

Als offener Tarif profitiert der Continentale PREMIUM von einer aktiven Neukundenakquisition und einer tendenziell stabileren Altersstruktur, was sich mittelfristig auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem möglicherweise günstigeren Continentale-Tarif ist für Versicherte aus älteren oder geschlossenen Tarifen häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und in vielen Fällen mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem besseren Continentale PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Konstellation gezielt.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden max.

  • 400,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) innerhalb von 2 Kalenderjahren.

Erstattet werden pro Auge und Versicherungsfall max.

  • 400,-EUR im 1.-2.Kalenderjahren
  • 2.500,-EUR ab dem 3.Kalenderjahr für operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Keine Erstattung, wenn bereits bei Vertragsabschluss Sehhilfen benötigt werden oder operative Sehschärfenkorrekturen angeraten sind. Diese können gegen Beitragszuschlag für Sehhilfen und Änderung der Summenbegrenzung bei operativen Sehschärfenkorrekturen mitversichert werden.

Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 1.000,-EUR kostet oder
  • es sich um ein Hilfsmittel mit Summenbegrenzung handelt.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Hilfsmittel ist ein Kostenvoranschlag erforderlich. Sonst wird der 1.000,-EUR übersteigende Teil zu 80% erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Die Erstattung ist begrenzt auf max.:

  • 1.500,-EUR für Hörhilfen pro Ohr und Kalenderjahr.
Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch

  • die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre
  • Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem “Leistungsverzeichnis Naturheilverfahren” des Versicherers.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

100% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und Untersuchungsintervalle
  • max. 500,-EUR pro Kalenderjahr für weitere Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden

  • Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission, auch für private und berufsbedingte Auslandsreisen
  • Malariaprophylaxe.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
85 %
Kieferorthopädie
85 %
Material- & Laborkosten
85 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 85% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 85% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 2.000,-EUR im 1.-2.Kalenderjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Kalenderjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Kalenderjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie über 2.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung des übersteigenden Betrages zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PREMIUM versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet den offenen Continentale PREMIUM von geschlossenen Tarifen?

Der Continentale PREMIUM ist ein offener Tarif, der weiterhin aktiv Neukunden aufnimmt. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft nicht schrumpft, sondern durch jüngere Versicherte kontinuierlich verjüngt wird. Dies wirkt sich stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus, da die Kostenrisiken auf eine wachsende und altersmäßig durchmischte Risikogemeinschaft verteilt werden.

Im Gegensatz dazu erleben geschlossene Tarife eine schrumpfende Versichertengruppe und dadurch beschleunigte Beitragserhöhungen aufgrund demografischer Verschiebungen. Für Bestandsversicherte aus geschlossenen Continentale-Tarifen bietet sich ein Wechsel in den offenen PREMIUM-Tarif unter Nutzung des §204 VVG an - häufig mit besserer Leistungsausstattung und niedrigeren Beiträgen.

Tarifwechsel im Continentale PREMIUM: Chancen und Rahmenbedingungen

Der Continentale PREMIUM eröffnet Tarifwechselmöglichkeiten nach §204 VVG für interne Wechsel innerhalb der Continentale. Versicherte können häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und in vielen Fällen mit vollständiger Übernahme ihrer Altersrückstellungen in den PREMIUM-Tarif wechseln, sofern sie bereits bei Continentale versichert sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft die Machbarkeit eines Tarifwechsels für Sie und zeigt auf, welche Ersparnis und welche Leistungsverbesserungen realistisch sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Versicherungssituation und begleitet Sie zum nächsten Schritt - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine kostenlose Analyse.

Beitragserhöhung im Continentale PREMIUM: Warum und wie reagieren?

Auch der offene Continentale PREMIUM unterliegt Beitragserhöhungen, die primär durch medizinische Kostensteigerungen und gestiegene Arzneimittelpreise getrieben werden. Der Vorteil des offenen Status hilft diesen Effekten entgegenzuwirken, kann sie aber nicht vollständig eliminieren - eine Beitragserhöhung ist daher auch bei diesem Tarif regelmäßig zu erwarten. Hier liegt der Schlüssel zur Beitragsoptimierung: Ein Wechsel zu einem günstigeren Continentale-Tarif ist in vielen Fällen mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen verbunden und senkt damit die Gesamtkostenbelastung erheblich.

Informieren Sie sich über die Beitragsentwicklung der einzelnen Continentale-Tarife im Beitragserhöhungs-Chart, um objektiv zu vergleichen, wie sich der PREMIUM-Tarif gegen Alternativen behauptet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert die Sparpotenziale für Sie - Jetzt anmelden und nutzen Sie die Chance auf einen besseren Tarif.

Häufige Fragen zum Continentale PREMIUM

Der Continentale PREMIUM erstattet ambulante ärztliche Behandlung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 80%. Sehhilfen werden bis zu 400 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet, operative Sehschärfenkorrektionen bis zu 2.500 Euro ab dem dritten Jahr. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz zu 85% erstattet mit jährlichen Höchstgrenzen (2.000 Euro in den ersten zwei Jahren, später bis 10.000 Euro). Naturheilverfahren durch Ärzte sind mitversichert, ebenso stationäre Psychotherapie und ein offener Hilfsmittelkatalog mit hohen Erstattungsgrenzen.
Der Continentale PREMIUM ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Beitragsdynamik: Die Versichertengemeinschaft wird durch jüngere Neuzugänge kontinuierlich verjüngt, was die medizinische Kostenbelastung pro Kopf moderater hält. Geschlossene Tarife hingegen verlieren ständig versicherte Personen und altern dadurch schneller, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Der offene Status des PREMIUM-Tarifs bietet langfristig bessere Stabilitätsaussichten.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, zahnmedizinisch). Der 500-Euro-Selbstbehalt positioniert den PREMIUM-Tarif im mittleren bis gehobenen Segment - nicht minimal, aber auch nicht übermäßig hoch. Er bedeutet, dass Sie die ersten 500 Euro jährlich selbst tragen, bevor der Versicherer Leistungen erstattet. Dadurch bleiben die Versicherungsprämien moderater, während Sie gleichzeitig das Risiko einer hohen Kostenbeteiligung bei größeren medizinischen Maßnahmen begrenzen.
Ja, als bestehender Continentale-Versicherter können Sie den internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Dies bedeutet, dass Sie innerhalb der Continentale in einen anderen, möglicherweise günstigeren Tarif wechseln können, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen sind Gesundheitsprüfungen nicht erforderlich und Ihre bestehenden Altersrückstellungen werden übernommen, was die Kosten des Wechsels minimal hält. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale auf. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung Ihrer individuellen Situation einschätzen.
Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Der PREMIUM-Tarif ist zwar umfangreich ausgestattet, aber nicht jeder Versicherte nutzt alle Leistungen vollständig. Hat sich Ihre Lebenssituation verändert oder sind teurere Leistungen (wie das 85%-Zahnersatz-Niveau oder die erweiterte Psychotherapie) für Sie nicht mehr zentral, kann ein Wechsel zu einem schlankeren Continentale-Tarif die Prämie erheblich senken - in vielen Fällen ohne wesentliche Leistungseinbußen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen PREMIUM-Vertrag, identifiziert alternative Continentale-Tarife, die zu Ihnen passen, und berechnet die realistischen Ersparnisse sowie etwaige Leistungsverluste. So treffen Sie eine fundierte Entscheidung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert