Continentale PURISMA® MAX AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale PURISMA MAX AW
Geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt: Der Continentale PURISMA MAX AW richtet sich an Bestandsversicherte der Continentale, die ein Leistungsmaximum ohne Selbstbeteiligung suchen. Mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und 100%iger Zahnbehandlungserstattung kombiniert dieser Tarif Premium-Leistungen auf höchstem Niveau. Die unbegrenzten ambulanten und stationären Höchstsätze sowie 80% Zahnersatzabdeckung signalisieren eine Ausrichtung auf umfassende, kostspielige Behandlungsszenarien.
Geschlossene Tarife der alten Welt mit null Selbstbehalt sind eine Rarität und verschwinden zunehmend aus den Portfolios; der sinkenden Risikogemeinschaft folgt eine Beitragsverschärfung. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem optimierten offenen Tarif kann in vielen Fällen zu günstigeren Prämien führen, ohne dass äquivalente Leistungen grundsätzlich unerreichbar wären - eine Frage, die jedoch nur im Einzelfall geklärt werden kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Continentale PKV-Tarife für Ihre individuelle Situation passen und wo Optimierungspotenzial liegt.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




