Continentale PURISMA® MAX NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale PURISMA MAX NW
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® MAX NW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert Premium-Leistungen mit vollständiger Beitragsbefreiung: Kein Selbstbehalt über alle Versicherungsbereiche, Privatarztbehandlung mit GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer im Krankenhaus und 80 Prozent Zahnersatzkosten. Als Neue-Welt-Tarif in der Neue-Welt-Altersrückstellungssystematik strukturiert, bietet er das Leistungsniveau, das Versicherte mit maximalem Leistungsschutz anstreben. Die geschlossene Ausschreibung signalisiert, dass dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr geöffnet ist, berechtigt jedoch bestehende Continentale-Versicherte zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG.
Mit der schrumpfenden Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs verstärken sich die Beitragsdynamiken durch demografische Alterung und medizinische Kostensteigerungen. Die anfänglich moderaten Altersrückstellungen können später Spielraum für Wechsel bieten, ein interner Tarifwechsel zu optimierten Nachfolgetarifen ist häufig bereits nach wenigen Jahren lukrativ. Ob Gesundheitsprüfungen erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und muss persönlich geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Continentale PKV-Tarife zu Ihrer Situation passen und wo Optimierungspotenziale liegen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




