Continentale PURISMA® MAX: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX: Leistungen und Tarifwechsel-Chancen
Der Continentale PURISMA MAX ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt ohne Selbstbehalt (Nulltarif). Er kombiniert erstklassige Leistungen: ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr zu 80%, bis zu 500 Euro Sehhilfen-Erstattung sowie einen offenen Hilfsmittelkatalog. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten gestaffelte Jahresgrenzen.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren Tarif der Continentale kann für Bestandsversicherte eine Lösung bei Beitragserhöhungen bieten. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was den Beitragsdruck verstärkt. In vielen Fällen sind bei einem Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers gleichwertige oder bessere Leistungen mit niedrigeren Beiträgen verfügbar. Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Optimierungen im Continentale PKV-Tarif möglich sind.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




