Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% pro Jahr

Continentale PURISMA® MAX 1300 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® MAX 1300 AW der Continentale kombiniert ein hohes Selbstbeteiligungsniveau mit umfassenden Leistungen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.300 Euro erhalten Versicherte Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze in ambulanter und stationärer Behandlung, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmerunterbringung und 80% Ersatz bei Zahnprothesen. Der Tarif richtet sich an Bestandsversicherte der Continentale, die eine klassische Alte-Welt-Struktur mit transparenter Kostenverantwortung bevorzugen.

Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was den Druck auf die Prämienentwicklung erhöht. Die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zur gleichen Continentale bietet häufig Spielraum für Beitragseinsparungen, ohne die Versicherungsgemeinschaft zu verlassen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig mitgenommen und bessere oder gleichwertige Leistungen bewahrt werden, sofern die Gesundheitsprüfung erfolgreich ausfällt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die individuellen Chancen einer Optimierung im Continentale PKV-Tarif-Portfolio zu erkennen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).

Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Auswirkungen auf das Versichertenkollektiv

Der PURISMA® MAX 1300 AW ist nicht mehr für externe Neukunden geöffnet, doch bestehende Continentale-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer demografischen Verschiebung: das Durchschnittsalter steigt, die Risikostreuung sinkt. Diese Entwicklung verschärft die Beitragsdynamik und macht Prämiensteigerungen wahrscheinlicher. Für langjährige Versicherte des Tarifs ist der Tarifwechsel daher ein wichtiges Druckventil.

Ältere Tarife wie dieser PURISMA® MAX 1300 AW werden oft nicht mehr aktiv in Vergleichslisten gefunden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann seriös beurteilen, ob ein Wechsel zu günstigeren Continentale-Tarifen mit erhaltenen oder besseren Leistungen machbar ist.

Tarifwechsel bei der Continentale: Der §204 VVG Weg

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale erfolgt unter §204 VVG des Versicherungsvertragsgesetzes und ist für Bestandskunden ein starkes Recht. Dabei können in vielen Fällen die Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig entbehrlich oder deutlich kürzer als eine Neubewertung. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom jeweiligen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und zeigt auf, welche Continentale-Tarife für Sie infrage kommen und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht diese Chancen transparent: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im PURISMA® MAX 1300 AW: Handlungswege

Der PURISMA® MAX 1300 AW ist als alter, geschlossener Tarif einer beschleunigten Beitragsentwicklung ausgesetzt. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, die verbliebenen Versicherten altern durch, und die medizinischen Kostentrends treffen einen kleineren Pool mit geringerer Risikoverteilung. Damit sind regelmäßige Prämiensteigerungen strukturell wahrscheinlicher als in offenen Neukundenbeständen.

Ein interner Tarifwechsel zur Continentale ist der beste Ansatz, um der Erhöhungsspirale zu entkommen. Häufig finden sich in dem großen Portfolio der Continentale günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen, die Ihre Altersrückstellungen übernehmen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Entwicklung des Tarifs und unterstreicht den Handlungsdruck. Mit einer gezielten Optimierung können Sie neue Stabilität erreichen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® MAX 1300 AW

Der Tarif deckt ambulante und stationäre Behandlung zu über den GOÄ-Höchstsätzen hinausgehenden Gebühren ab. Sehhilfen werden bis 500 Euro alle 2 Jahre erstattet, Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen pro Jahr zu 80 Prozent. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent erstattet. Kieferorthopädie ist bis 18 Jahre bis 60 Prozent versichert, mit 20 Prozent Bonus bei erfolgreichem Abschluss.
Der PURISMA® MAX 1300 AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, neue externe Versicherte können nicht mehr beitreten. Für bestehende Continentale-Versicherte bleibt ein interner Wechsel möglich. Die Schließung führt dazu, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und überaltert, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Dies macht einen Wechsel zu modernen Continentale-Tarifen für viele Versicherte attraktiv.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 1.300 Euro und muss von allen Versicherten pro Versicherungsjahr getragen werden. Dieser Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Behandlung sowie für zahnärztliche Vorsorgeleistungen. Mit 1.300 Euro positioniert sich der Tarif im höheren Selbstbeteiligungssegment, was Versicherten ermöglicht hat, beim Abschluss deutlich niedrigere Beitragsprämien zu zahlen.
Ja, als Continentale-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie in günstigere Continentale-Tarife wechseln und dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie mit regelmäßigen Beitragserhöhungen konfrontiert werden. Das Alter bei Tarifwechsel, aktueller Gesundheitszustand und verfügbare Alternativen im Continentale-Portfolio entscheiden über den konkreten Vorteil. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr individuelles Profil und zeigt auf, ob ein Wechsel zu Ihren Gunsten möglich ist und welche Tarife die besten Chancen bieten. Mit einer maßgeschneiderten Analyse erkennen Sie schnell, ob ein Wechsel die richtige Antwort auf Ihre aktuelle Situation ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert