Continentale PURISMA® MAX 1300 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA® MAX 1300 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® MAX 1300 AW der Continentale kombiniert ein hohes Selbstbeteiligungsniveau mit umfassenden Leistungen. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.300 Euro erhalten Versicherte Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze in ambulanter und stationärer Behandlung, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmerunterbringung und 80% Ersatz bei Zahnprothesen. Der Tarif richtet sich an Bestandsversicherte der Continentale, die eine klassische Alte-Welt-Struktur mit transparenter Kostenverantwortung bevorzugen.
Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was den Druck auf die Prämienentwicklung erhöht. Die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zur gleichen Continentale bietet häufig Spielraum für Beitragseinsparungen, ohne die Versicherungsgemeinschaft zu verlassen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig mitgenommen und bessere oder gleichwertige Leistungen bewahrt werden, sofern die Gesundheitsprüfung erfolgreich ausfällt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die individuellen Chancen einer Optimierung im Continentale PKV-Tarif-Portfolio zu erkennen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




