Continentale PURISMA® MAX 1300 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX 1300 NW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt: Der Continentale PURISMA MAX 1300 NW verbindet eine hohe GOÄ-Erstattung (über Höchstsätze hinaus) mit Einbettzimmer und 80% Zahnersatzabdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro jährlich zielt dieser Tarif auf Versicherte, die maximale Leistungen in der Privatbehandlung schätzen und bereit sind, einen moderaten jährlichen Selbstbetrag zu tragen. Die Kombination aus erweiterten ambulanten Leistungen (30 Psychotherapie-Sitzungen mit 80%, 500 Euro Sehhilfen, offener Hilfsmittelkatalog), stationärer Privatarztbehandlung und umfassender Zahnversorgung positioniert diesen Tarif im oberen Leistungssegment.
Weil dieser Tarif bereits geschlossen ist und keine Neukunden mehr aufnimmt und rückläufige Versichertenzahlen typisch sind, kann sich die Beitragsentwicklung verschärfen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder kostengünstigeren Tarif der Continentale mit ähnlichen oder besseren Leistungen ist häufig eine Option, um einer Beitragserhöhung gegenzusteuern. Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung sind dabei Faktoren, die im Einzelfall sorgfältig zu prüfen sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechselmöglichkeiten beim Continentale PKV-Tarif für Ihre Situation bestehen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




