Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% danach 50%

Continentale PURISMA MAX 1300 NW im Überblick

Geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt: Der Continentale PURISMA MAX 1300 NW verbindet eine hohe GOÄ-Erstattung (über Höchstsätze hinaus) mit Einbettzimmer und 80% Zahnersatzabdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro jährlich zielt dieser Tarif auf Versicherte, die maximale Leistungen in der Privatbehandlung schätzen und bereit sind, einen moderaten jährlichen Selbstbetrag zu tragen. Die Kombination aus erweiterten ambulanten Leistungen (30 Psychotherapie-Sitzungen mit 80%, 500 Euro Sehhilfen, offener Hilfsmittelkatalog), stationärer Privatarztbehandlung und umfassender Zahnversorgung positioniert diesen Tarif im oberen Leistungssegment.

Weil dieser Tarif bereits geschlossen ist und keine Neukunden mehr aufnimmt und rückläufige Versichertenzahlen typisch sind, kann sich die Beitragsentwicklung verschärfen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder kostengünstigeren Tarif der Continentale mit ähnlichen oder besseren Leistungen ist häufig eine Option, um einer Beitragserhöhung gegenzusteuern. Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung sind dabei Faktoren, die im Einzelfall sorgfältig zu prüfen sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Wechselmöglichkeiten beim Continentale PKV-Tarif für Ihre Situation bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® MAX 1300 NW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - was bedeutet das für Sie?

Der Continentale PURISMA MAX 1300 NW ist seit längerer Zeit für Neumitglieder nicht mehr zugänglich. Bestandsversicherte der Continentale können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in solche geschlossenen Tarife einsteigen, um etwa zu sparen oder Leistungen anzupassen. Diese Besonderheit verschafft Bestandsversicherten der Continentale mehr Flexibilität als reinen Neukunden.

Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise ein schrumpfendes Versichertenkollektiv und damit einhergehende Beitragserhöhungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann konkret einschätzen, ob ein Tarifwechsel zu höheren oder niedrigeren Prämien führt und welche Alternativen für Ihre Situation verfügbar sind.

Tarifwechsel im PURISMA MAX 1300 NW - Ihre Möglichkeiten

Ein Wechsel zu einem günstigeren oder besser geeigneten Tarif der Continentale ist über §204 VVG möglich. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen übernommen, sofern der Zieltarif dies vorsieht. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, hängt aber vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert kostenfrei Ihre aktuelle Tarifkombination und zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht transparent, welche Wechsel zu welchen Prämien und Leistungen führen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im PURISMA MAX 1300 NW - Optionen

Der geschlossene Status dieses Tarifs führt zu strukturellen Herausforderungen: Die Versichertenzahl sinkt kontinuierlich, das Durchschnittsalter steigt, und medizinische Kostensteigerungen treffen auf eine schrumpfende Beitragsbasis. Dies drückt sich in Beitragserhöhungen aus, die bei geschlossenen Tarifen oft steiler ausfallen als bei offenen Kollektiven.

Ein §204 VVG Tarifwechsel ermöglicht es Ihnen häufig, die Prämie zu stabilisieren oder zu senken, während Sie gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren oder erhalten. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart, um die historische Entwicklung nachzuvollziehen. Anschließend sollten Sie prüfen, welche internen Wechseloptionen für Ihren Altersstand und Ihre Gesundheit sinnvoll sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse begleitet Sie bei dieser Entscheidung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® MAX 1300 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Sie erhalten 80% für bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, dann 50%. Sehhilfen bis 500 Euro sind alle 2 Jahre oder bei Sehstärkeänderung um 0,5 Dioptrien erstattungsfähig. Der offene Hilfsmittelkatalog deckt 100% ab. Im Krankenhaus zahlt der Tarif Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 60%, mit 20% Bonuserstattung bei erfolgreichem Abschluss. Der 1.300 Euro Selbstbehalt jährlich gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Dieser Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Für bereits Versicherte der Continentale bedeutet dies Chancen, denn als Bestandskunde können Sie über §204 VVG in solche Tarife wechseln. Geschlossene Tarife erleben tendenziell steigende Beiträge, weil die Versichertenzahl sinkt und die Altersstruktur ungünstiger wird. Ein interner Tarifwechsel zu einem stabiler aufgestellten Tarif kann daher wirtschaftlich sinnvoll sein.
Der Selbstbehalt beträgt 1.300 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Behandlung sowie Zahnersatz und Kieferorthopädie. Dieser relativ hohe Selbstbehalt kommt Versicherten zugute, die selten zum Arzt gehen oder größere medizinische Ausgaben planen, da Prämien dafür typischerweise niedriger sind. Er positioniert diesen Tarif im Segment mit bewusstem Kostenrisiko zu Gunsten moderaterer Beitragshöhe.
Ja, ein Tarifwechsel zu einem günstigeren Tarif ist nach §204 VVG innerhalb der Continentale möglich. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen bei einem internen Tarifwechsel übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Dies hängt aber vom individuellen Fall ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht dies transparent.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Ihre Beiträge gestiegen sind und Sie mit dem 1.300 Euro Selbstbehalt mehr zahlen als in vergleichbaren Alternativtarifen. Da dieser Tarif geschlossen ist und eine älter werdende Versichertengemeinschaft hat, kann ein Wechsel zu einem offenen Tarif mit ähnlichen Leistungen oft Prämien sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren konkreten Fall kostenfrei und zeigt, welche Tarife für Ihr Alter und Ihre Gesundheit attraktiv sind und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert