Continentale PURISMA® MAX 1300: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX 1300 im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA MAX 1300 der Continentale verbindet erweiterte Leistungen mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr. Die Besonderheit: Ambulante und stationäre Behandlungen werden über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, was Patienten bei Privatärzten mit höheren Gebührensätzen zugutekommt. Im stationären Bereich sichert die Einbettzimmergarantie zusammen mit Privatarztbehandlung ein hohes Komfortniveau.
Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif für Neukunden nicht mehr offen ist, was die Risikogemeinschaft schrumpfen lässt und typischerweise zu erhöhten Beitragssteigerungen führt. Allerdings haben bereits bei der Continentale versicherte Personen das Recht, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen oder andere Tarife zu wechseln. In vielen Fällen ermöglicht ein solcher Wechsel neue Optimierungsmöglichkeiten bei stabiler oder besserer Leistungsabdeckung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Sie im Continentale PKV-Tarif ein Wechsel sinnvoll ist und welche Spielräume Ihre aktuelle Police bietet.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




