Continentale PURISMA® MAX 1300 B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX 1300 B NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA MAX 1300 B der Continentale vereint Premium-Leistungen im neuen Tarifaufbau. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr zahlen Sie einen moderaten Eigenanteil und profitieren von erstklassiger stationärer Versorgung: Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung sind Standard. Ambulant erhalten Sie Erstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, psychotherapeutische Unterstützung mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr zu 80 Prozent, und eine großzügige Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 80 Prozent.
Die geschlossene Struktur bedeutet, dass dieser Tarif für Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Für bestehende Versicherte der Continentale eröffnet sich jedoch eine attraktive Möglichkeit: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem aktuellen Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bieten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Bestands führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, sodass ein Wechsel häufig sinnvoll ist.
Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen realisierbar ist, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse gründlich für Sie.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




