Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 80% danach 50%

Continentale PURISMA MAX 1300 B NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA MAX 1300 B der Continentale vereint Premium-Leistungen im neuen Tarifaufbau. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr zahlen Sie einen moderaten Eigenanteil und profitieren von erstklassiger stationärer Versorgung: Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung sind Standard. Ambulant erhalten Sie Erstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, psychotherapeutische Unterstützung mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr zu 80 Prozent, und eine großzügige Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 80 Prozent.

Die geschlossene Struktur bedeutet, dass dieser Tarif für Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Für bestehende Versicherte der Continentale eröffnet sich jedoch eine attraktive Möglichkeit: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem aktuellen Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bieten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Bestands führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, sodass ein Wechsel häufig sinnvoll ist.

Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen realisierbar ist, prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse gründlich für Sie.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® MAX 1300 B NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der Continentale PURISMA MAX 1300 B geschlossen?

Der Tarif steht seit seiner Schließung nicht mehr für externe Neukunden offen. Das ist typisch für etablierte, qualitativ hochwertige Tarife aus früheren Generationen. Allerdings: Bestehende Versicherte der Continentale dürfen nach §204 VVG uneingeschränkt in solche geschlossenen Tarife wechseln, wenn die Kontinuität zur gleichen Versicherergruppe gewahrt bleibt. Ein Vorteil gegenüber einem Wechsel zu einem anderen Versicherer ist die mögliche Mitnahme der bis dahin aufgebauten Altersrückstellungen.

Die Folge der geschlossenen Struktur: Die Versichertengemeinschaft altert, Neueintritte kompensieren die Altersstruktur nicht mehr. Dadurch steigen die Beiträge tendenziell schneller als in offenen Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat jedoch Zugriff auf den kompletten Tarifkatalog der Continentale, einschließlich älterer, geschlossener Tarife, und kann prüfen, welche Wechseloptionen realistisch für Ihre individuelle Situation bestehen.

Tarifwechsel im PURISMA MAX 1300 B: Was ist möglich?

Das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG gibt Ihnen als Continentale-Versichertem die Chance, ohne den Versicherer zu wechseln, Ihren Tarif zu optimieren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft konkret, welche internen Tarifwechsel für Sie realistisch sind und welche finanziellen und leistungsbezogenen Verbesserungen sich erzielen lassen. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche Optionen Ihnen offenstehen.

Beitragserhöhung im PURISMA MAX 1300 B - Ihre Strategien

Der geschlossene Status des PURISMA MAX 1300 B setzt diesen Tarif erhöhter Beitragsvolatilität aus. Die Versichertengemeinschaft wird nicht durch Neueintritte verjüngt, eine alternde Risikogemeinschaft führt zu höheren medizinischen Kosten pro Kopf, und die Prämien reagieren darauf mit überproportionalen Steigerungen. Dies ist für Bestandsversicherte eine reale finanzielle Belastung, die Sie nicht ignorieren sollten.

Die Antwort liegt häufig im internen Tarifwechsel nach §204 VVG: Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der Continentale kann, je nach Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen, erhebliche Einsparungen ermöglichen. Nutzen Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart als Vergleichswerkzeug, um die Beitragsentwicklung Ihres aktuellen Tarifs nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsalternativen: Jetzt anmelden und erhalten Sie einen personalisierten Wechselfahrplan von unserem PKV-Experten.

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® MAX 1300 B NW

Der Tarif bietet ambulante Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Sehhilfen bis 500 Euro (Erneuerung alle 2 Jahre), psychotherapeutische Sitzungen bis 30 pro Jahr zu 80 Prozent, offenen Hilfsmittelkatalog 100 Prozent, stationär Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, zahnärztlich Zahnbehandlung 100 Prozent, Zahnersatz 80 Prozent mit gestaffelten Jahresbudgets (maximal 10.000 Euro ab dem 6. Versicherungsjahr) sowie Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 60 Prozent plus 20 Prozent Bonuserstattung bei erfolgreichem Abschluss.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden auf. Für bestehende Continentale-Versicherte ist er jedoch relevant, da interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt sind. Die geschlossene Struktur führt zu einer alternden Versichertengemeinschaft, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif wird daher häufig wirtschaftlich sinnvoll.
Die jährliche Selbstbeteiligung liegt bei 1.300 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Wert gilt ambulant und stationär gleichermaßen, gilt auch für Vorsorgeleistungen und Impfungen, und positioniert den Tarif im mittleren bis oberen Selbstbehalts-Segment. Nach Erreichen dieser Jahressumme entfällt die Zuzahlung für das restliche Versicherungsjahr.
Ja, als Continentale-Versicherter haben Sie ein Wechselrecht nach §204 VVG zu anderen Tarifen der gleichen Versicherergruppe. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Tarifoptionen für Sie verfügbar sind und welche Einsparungen realistisch sind. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Für viele Versicherte ja, insbesondere wenn Sie in einer geschlossenen Risikogemeinschaft mit steigenden Beiträgen stecken. Das Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativtarife bei der Continentale sind entscheidend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob eine Tarifoptimierung mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei geringerer Prämie realistisch ist. Die meisten Wechsel sind ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn Sie intern bleiben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert