Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 80% danach 50%

Continentale PURISMA MAX 1300 B im Profil

Der Continentale PURISMA MAX 1300 B ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich an Bestandsversicherte richtet, die eine umfassende medizinische Versorgung mit hoher Flexibilität suchen. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante und stationäre Leistungen auf Höchstleistungsniveau: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung, 80% Zahnersatz sowie 100% Zahnbehandlung bilden die Kernstärken dieses Premium-Tarifs.

Die Beitragsoptimierung durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig ein vielversprechender Weg für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs: Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarifprodukt des gleichen Versicherers in vielen Fällen zu erheblichen Prämienersparnissen führen kann, oft ohne Leistungsverluste. Gleichzeitig können Altersrückstellungen in der Regel zur Gänze übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Tarifwechsel im Continentale-Portfolio zu Ihren individuellen Zielen passt und wie Sie Ihren Continentale PKV-Tarif optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.300 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® MAX 1300 B versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der Continentale PURISMA MAX 1300 B ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, bleibt aber für bestehende Versicherte des Versicherers relevant: Bestandskunden können gemäß §204 VVG jederzeit zu diesem oder anderen Continentale-Tarifen wechseln, ohne erneut Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu über dem Durchschnitt liegenden Beitragssteigerungen, da Fixkosten auf eine kleinere Beitragsbasis verteilt werden.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann beurteilen, ob dieser Tarif noch optimal zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ob ein Wechsel zu einem anderen Continentale-Produkt mit besserer Preisstabilität sinnvoll ist.

Tarifwechsel im PURISMA MAX 1300 B: Ihre Optionen nach §204 VVG

Ein Wechsel zu einem günstigeren oder besseren Continentale-Tarif ist ohne Versicherungspause und ohne Neubewertung Ihres Gesundheitszustands möglich. Ob allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beraten, welche Tarife des Continentale-Portfolios zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Übersicht Ihrer Wechselmöglichkeiten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im PURISMA MAX 1300 B - Der Weg zur Entlastung

Dieser Premium-Tarif ist typischerweise von anhaltenden Beitragserhöhungen betroffen, da die Risikogemeinschaft als geschlossener Tarif kontinuierlich schrumpft und die medizinischen Kostensteigerungen auf immer weniger Schultern verteilt werden. Hinzu kommen die generell gestiegenen ambulanten und stationären Leistungsausgaben in der privatärztlichen Versorgung, die sich auch auf diesen hochwertigen Tarif auswirken.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstigeren Continentale-Produkt kann häufig Abhilfe schaffen. Ob dieser Wechsel für Sie mit Kostenersparnissen, gleichbleibenden Leistungen oder sogar verbesserten Konditionen verbunden ist, lässt sich nur im Einzelfall klären. Schauen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung im Vergleich nachzuvollziehen. Anschließend unterstützen wir Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse bei der Identifikation der besten Alternativtarife: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® MAX 1300 B

Der PURISMA MAX 1300 B bietet umfassende privatärztliche Versorgung: ambulante GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, bis zu 500 Euro für Sehhilfen alle 2 Jahre, 80% Psychotherapie für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz mit Höchstgrenzen (bis 10.000 Euro im 6. Versicherungsjahr), Kieferorthopädie bis 18 Jahre mit 60%, Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung stationär, 100% Hilfsmittel und Dialysegeräte.
Der PURISMA MAX 1300 B ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für bestehende Continentale-Versicherte bleibt er jedoch ein wichtiger Referenztarif für interne Tarifwechsel. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die versicherten Personen kontinuierlich altern und die Fixkosten auf weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.300 Euro pro Versicherungsjahr und zählt zu den höheren Selbstbehalten im PKV-Markt. Er gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnversorgung, Vorsorgeleistungen und Impfungen) und wird pro Versicherungsjahr einmal fällig. Mit diesem höheren Selbstbehalt werden die monatlichen Beitragszahlungen merklich gesenkt, was für kostenbewusste Versicherte mit stabiler Gesundheit attraktiv sein kann.
Ja, Sie können jederzeit gemäß §204 VVG zu einem anderen Continentale-Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen mitgenommen werden kann, hängt vom Zieltarif ab. Eine verbindliche Einschätzung kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies für Ihre persönliche Situation.
Ein Tarifwechsel kann sich insbesondere dann lohnen, wenn die Beitragserhöhungen spürbar ausfallen oder wenn Ihre Lebenssituation sich geändert hat: Vielleicht benötigen Sie den hohen Leistungsumfang gar nicht mehr, oder ein offenerer Tarif mit besserer Preisklasse passt besser. Allerdings ist dies stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen abhängig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt konkret auf, ob und welcher Wechsel sich für Sie rechnet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert