Continentale PURISMA® MAX 3100 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale PURISMA MAX 3100 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA MAX 3100 AW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die bei ihrem aktuellen Versicherer bleiben und von umfassenden Leistungen profitieren möchten. Mit einem Selbstbehalt von 3.100 Euro jährlich, erstattungsfähiger Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und 80% Zahnersatzdeckung positioniert sich dieser Tarif als eine Premium-Alternative für Versicherte der Alten Welt, die eine hohe Leistungsgarantie bevorzugen und dabei die Kostenbelastung selbst minimieren möchten.
Als geschlossener Tarif weist der PURISMA MAX 3100 AW eine schrumpfende Versichertengemeinschaft auf, was langfristig zu Beitragserhöhungen beitragen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren offenen Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen eine sinnvolle Optimierungsmöglichkeit darstellen, um die Prämienentwicklung zu stabilisieren und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihren Continentale PKV-Tarif wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




