Continentale PURISMA® MAX 3100 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX 3100 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA MAX 3100 NW der Continentale kombiniert umfassende Leistungen mit hohen Kostensätzen. Mit einem Selbstbehalt von 3.100 Euro pro Jahr bringt dieser Tarif der Neuen Welt Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus im ambulanten und stationären Bereich. Die Unterkunft ist auf Einbettzimmer ausgerichtet, Chefarztbehandlung ist inklusive, und die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet.
Als geschlossener Tarif steht PURISMA MAX 3100 NW für neue externe Kundinnen und Kunden nicht mehr zur Verfügung. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen oder gleichwertige Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt in der Regel zu erhöhtem Druck auf die Beitragssätze, während ein Wechsel in einen offenen, jüngeren Tarif häufig zu besseren Bedingungen führt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Continentale-PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




