Continentale PURISMA® MAX 3100: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Continentale PURISMA MAX 3100
Geschlossener Unisex-Tarif mit hohem Selbstbehalt: Der Continentale PURISMA MAX 3100 der Continentale Krankenversicherung a.G. richtet sich an etablierte Bestandskunden des Versicherers, die eine Kombination aus hohem Selbstbehalt und erstklassigen Leistungen anstreben. Mit einem Selbstbehalt von 3.100 EUR pro Jahr, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Erstattung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus bietet dieser Neue-Welt-Tarif eine prämienoptimierte Struktur für kostenorientierte Versicherte. Das Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz runden das Profil ab.
Geschlossene Risikogemeinschaft mit Optimierungspotenzial: Seit Schließung des Tarifs wird die Versichertengemeinde nicht mehr durch Neuzugänge verjüngt, was längerfristig zu einer Erhöhung des Durchschnittsalters und in vielen Fällen zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet etablierten Continentale-Kunden häufig eine Möglichkeit, durch einen Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif die Prämienentwicklung zu stabilisieren und tendenziell Altersrückstellungen mitzunehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Continentale PKV-Tarife zu Ihrer persönlichen Situation passen und ob ein Tarifwechsel für Sie sinnvoll sein könnte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie kostenfrei zum Continentale PURISMA MAX 3100 und Ihren Optimierungschancen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




