Continentale PURISMA® MAX 3100 B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX 3100 B NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA MAX 3100 B NW der Continentale verbindet umfassende medizinische Versorgung mit hochwertiger Zahnersatzabdeckung. Mit einer Selbstbehaltgrenze von 3.100 Euro jährlich und Erstattungen über die GOÄ-Höchstsätze für ambulante und stationäre Behandlungen setzt dieser Tarif auf Premium-Leistungen. Die Einbettzimmer-Garantie, Chefarztbehandlung und 80 Prozent Zahnersatz-Erstattung positionieren diesen Tarif für Versicherte mit gehobenen medizinischen Ansprüchen.
Als geschlossener Bestandstarif profitiert dieser Tarif nicht mehr von neuen Versicherten und damit von einer stabilen Altersstruktur. Dies führt tendenziell zu einem stärkeren Beitragsdruck, der durch die schrumpfende Risikogemeinschaft verstärkt wird. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder günstigeren Tarif innerhalb der Continentale kann für viele Versicherte eine Möglichkeit darstellen, die Prämienlast zu senken, ohne den aktuellen Versicherer zu verlassen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Continentale PKV-Tarif liegen und ob ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




