Continentale PURISMA® MAX 3100 B: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA® MAX 3100 B im Profil
Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA® MAX 3100 B der Continentale Krankenversicherung a.G. bietet hochwertige medizinische Versorgung in der neuen Welt mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, Einbettzimmerberechtigung und Chefarztbehandlung. Mit einem Selbstbehalt von 3.100 Euro jährlich richtet sich dieser Tarif an Versicherte mit höherer Selbstbeteiligung, die dafür umfassende Leistungen erwarten. Die Zahnersatzversicherung mit 80% Erstattung und bis zu 10.000 Euro jährlicher Summenbegrenzung ab dem sechsten Versicherungsjahr unterstreicht die solide Grundausstattung.
Als geschlossener Tarif wurde dieser Continentale-Tarif nicht mehr für Neukunden geöffnet. Die verbleibende Versichertengruppe wird sich langfristig verändern, was Einfluss auf die Beitragsentwicklung haben kann. Für bestehende Versicherte der Continentale bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, um in vielen Fällen mit besseren Konditionsoptionen und potenziell niedrigeren Prämien zu profitieren. Solche Wechsel sind häufig möglich, ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet, ob ein Wechsel im Continentale PKV-Tarif zu besseren Leistungen oder Einsparungen führt und welche Alternativen zu Ihrem aktuellen Schutz passen.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




