Continentale PURISMA® MAX 650 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA® MAX 650 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® MAX 650 AW der Continentale kombiniert eine hohe medizinische Versorgung mit moderatem 650-Euro-Selbstbehalt. Die Erstattung ambulanter und stationärer Leistungen erfolgt über den GOÄ-Höchstsätzen, Zahnersatz wird zu 80 Prozent und Zahnbehandlung vollständig erstattet. Chefarztbehandlung und Privatarzt im Krankenhaus sind inkludiert; der Versicherte wählt Einbettzimmer.
Als Alte-Welt-Tarif im geschlossenen Status ist dieser Bestand nicht mehr für Neukunden offengestellt, was typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft und tendenziell höhere Beitragssteigerungen mit sich bringt. Dennoch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und häufig von stabiler Altersstruktur und gleichwertigen oder besseren Leistungen profitieren. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen vollständig mitgenommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungsmöglichkeiten unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Ihren Continentale PKV-Tarif identifiziert hat.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Hilfsmittel: Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Bandagen, Körperersatzstücke (z.B. Gliedmaßen, Kunstaugen, Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate und Sprechgeräte (elektronischer Kehlkopf).
Bei gößeren Hilfsmitteln oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft alternative Hilfsmittel.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




