Continentale PURISMA® MAX 650 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Continentale PURISMA® MAX 650 NW
Continentale PURISMA® MAX 650 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit deutlich über dem Regelhöchstsatz liegender ambulanter und stationärer Erstattung. Der Selbstbehalt liegt bei jährlich 650 Euro, die Chefarztbehandlung und das Einbettzimmer gehören zur Ausstattung. Im Bereich Zahnbehandlung erhalten Versicherte volle Erstattung (100 %), während Zahnersatz mit 80 Prozent gedeckt ist. Für Sehhilfen sind bis zu 500 Euro alle zwei Jahre vorgesehen, Psychotherapie bis 30 Sitzungen pro Jahr mit 80 Prozent.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet vielen Versicherten einen Weg, die steigende Beitragslast zu reduzieren, ohne den Versicherer zu wechseln. Da der PURISMA® MAX 650 NW eine geschlossene Risikogemeinschaft mit schrumpfendem Versichertenkollektiv darstellt, sind die Beitragsentwicklungen erhöht. Ein Wechsel zu einem modernen, geöffneten Tarif des gleichen Versicherers kann in vielen Fällen niedrigere Prämien ermöglichen und erhebliche Altersrückstellungen bewahren, sofern die Gesundheitsprüfung erfolgreich abläuft.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen im Continentale PKV-Tarif für Ihre Situation verfügbar sind und wie Sie optimieren können.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




