Continentale PURISMA® MAX 650: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX 650 im Überblick
Der Continentale PURISMA MAX 650 ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 650 EUR pro Versicherungsjahr. Der Tarif zeichnet sich durch seine großzügige Ambulant-Versorgung aus: Ärztliche Behandlung wird auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, ebenso wie Hilfsmittel zu 100 Prozent und psychotherapeutische Behandlung bis zu 50 Sitzungen im Jahr mit 80-prozentiger Erstattung. Stationär profitieren Versicherte von der Einbettzimmer-Garantie und der Privatarztbehandlung, ebenfalls mit Leistung über die Höchstsätze.
Als geschlossener Tarif steht der PURISMA MAX 650 neuen, externen Kunden nicht mehr offen. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft verschärft die Beitragsentwicklung, weshalb regelmäßige Überprüfung von Wechselmöglichkeiten besonders lohnenswert ist. In vielen Fällen lässt sich eine Beitragsoptimierung ohne Leistungsverschlechterung erzielen, wenn Altersrückstellungen übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Alternativtarife bei Continentale-PKV-Tarifen zu besseren Konditionen verfügbar sind und wie ein Wechsel praktisch umsetzbar ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




