Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 80% danach 50%

Continentale PURISMA MAX 650 im Überblick

Der Continentale PURISMA MAX 650 ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 650 EUR pro Versicherungsjahr. Der Tarif zeichnet sich durch seine großzügige Ambulant-Versorgung aus: Ärztliche Behandlung wird auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erstattet, ebenso wie Hilfsmittel zu 100 Prozent und psychotherapeutische Behandlung bis zu 50 Sitzungen im Jahr mit 80-prozentiger Erstattung. Stationär profitieren Versicherte von der Einbettzimmer-Garantie und der Privatarztbehandlung, ebenfalls mit Leistung über die Höchstsätze.

Als geschlossener Tarif steht der PURISMA MAX 650 neuen, externen Kunden nicht mehr offen. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft verschärft die Beitragsentwicklung, weshalb regelmäßige Überprüfung von Wechselmöglichkeiten besonders lohnenswert ist. In vielen Fällen lässt sich eine Beitragsoptimierung ohne Leistungsverschlechterung erzielen, wenn Altersrückstellungen übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Alternativtarife bei Continentale-PKV-Tarifen zu besseren Konditionen verfügbar sind und wie ein Wechsel praktisch umsetzbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status und Risikogemeinschaft im PURISMA MAX 650

Der PURISMA MAX 650 befindet sich im Bestand und nimmt keine neuen Kunden auf. Dies bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft mit der Zeit schrumpft, da ausgeschiedene Versicherte nicht durch Neueintritte ersetzt werden. Die demografische Alterung des Kollektivs führt zu höheren medizinischen Kosten und damit zu überproportionalen Beitragsanpassungen. Bestehende Continentale-Versicherte können jedoch weiterhin im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in geschlossene wie auch offene Tarife wechseln.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert und sind in öffentlichen Vergleichstabellen kaum noch sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über ältere und geschlossene Tarife und kann bewerten, welcher Tarif zu Ihrer individuellen Situation am besten passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Optimierungschancen nutzen

Versicherte im PURISMA MAX 650 haben das Recht, innerhalb der Continentale zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Ein solcher interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig mit Altersrückstellungen verbunden, die in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen werden können. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und der individuellen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Alternativen verfügbar sind und ob ein Wechsel in Ihrem Fall sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Szenarien auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im PURISMA MAX 650: Wechsel als Lösungsweg

Der PURISMA MAX 650 ist als geschlossener Bestandstarif besonders anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft und die alternde Risikogruppe führen zu steigenden Kosten pro Kopf, die durch höhere Prämienzuschläge kompensiert werden müssen. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen im ambulanten und stationären Bereich, die sich in diesem Tarif aufgrund seiner großzügigen Leistungen besonders spürbar auswirken.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig der praktischste Weg, die steigende Belastung zu reduzieren. Offene oder jüngere geschlossene Tarife mit günstigeren Einstiegsprämien bieten oft die Möglichkeit, Beitrag und Leistungen neu auszutarieren. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Preistrends für verschiedene Continentale-Tarife. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Ersparnis durch einen gezielten Wechsel möglich ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® MAX 650

Der PURISMA MAX 650 bietet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus mit Hilfsmitteln zu 100 Prozent Erstattung aus einem offenen Katalog. Psychotherapie wird mit 80 Prozent bis zu 50 Sitzungen pro Jahr erstattet, danach 50 Prozent. Sehhilfen sind mit bis zu 500 EUR je Anspruch begrenzt (Erneuerung nach 2 Jahren oder bei Änderung um mindestens 0,5 Dioptrien). Stationär garantiert der Tarif Einbettzimmer und Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 80 Prozent mit jährlichen Höchstgrenzen (bis 10.000 EUR ab dem 6. Versicherungsjahr). Kieferorthopädie wird bis 18 Jahre zu 60 Prozent übernommen, bei erfolgreichem Abschluss zusätzlich 20 Prozent.
Der PURISMA MAX 650 ist ein geschlossener Unisex-Tarif und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die Versichertengemeinschaft schrumpft, was zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur. Bestehende Continentale-Versicherte haben jedoch weiterhin das Recht, innerhalb des Unternehmens in andere Tarife zu wechseln und können von dieser Option zur Beitragsoptimierung profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 650 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Summe gilt als Franchise pro Jahr und wirkt sich auf alle Leistungsbereiche aus (ambulant, stationär, zahnmedizinisch). Mit 650 EUR ist dieser Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment positioniert und typisch für komfortorientierte Versicherte mit moderatem Kostenrisiko-Appetit.
Ja, Sie können innerhalb der Continentale nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und der neue Tarif bietet oft bessere Beitragssätze. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen mitgenommen werden, hängt vom Zieltarif und Ihrer individuellen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Zieltarifen ab. Der PURISMA MAX 650 als geschlossener Tarif ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Jüngere oder ältere Versicherte mit stabiler Gesundheit können oft erheblich sparen, ohne Leistungen zu verlieren, wenn sie zu einem offenen oder jüngeren Tarif wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie konkret, ob und welcher Wechsel wirtschaftlich tragfähig ist und welche Leistungen im neuen Tarif erhalten bleiben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert