Continentale PURISMA® MAX 650 B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA® MAX 650 B NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® MAX 650 B NW der Continentale ist ein Tarif der neuen Welt mit umfassenden Leistungen für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers. Mit einem Selbstbehalt von 650 Euro jährlich bietet er GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmerversorgung mit Chefarztbehandlung, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Jahresobergrenzen nach dem sechsten Versicherungsjahr. Die Psychotherapie umfasst bis zu 30 Sitzungen pro Jahr mit 80%-iger Erstattung, danach 50%. Sehhilfen werden bis 500 Euro alle zwei Jahre erstattet, Hilfsmittel pauschal mit 100%.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann für bestehende Versicherte attraktiv sein, wenn Beiträge steigen oder günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar sind. Da der PURISMA® MAX 650 B NW geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv, was langfristig zu erhöhtem Prämiendruck führt. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif oder zu Varianten mit höherem Selbstbehalt eine Stabilisierung der Beitragsentwicklung erreichen. Altersrückstellungen werden häufig in voller Höhe übernommen, sofern Gesundheitsfragen erneut erfolgreich beantwortet werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspotenziale in Ihrer individuellen Situation bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, den bestmöglichen Continentale PKV-Tarif zu finden.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




