Continentale PURISMA® MAX 650 B: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA® MAX 650 B im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA® MAX 650 B der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die Premium-Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt verbinden möchten. Mit einem Jahreseigenbetrag von 650 EUR, Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und einem Einbettzimmer ist dieser Neue-Welt-Tarif für höherwertige medizinische Versorgung positioniert. Die Zahnersatz-Erstattung von 80 Prozent sowie 100 Prozent Zahnbehandlung unterstreichen das leistungsstarke Profil.
Als geschlossener Tarif mit bereits etabliertem Versichertenkollektiv unterliegt der PURISMA® MAX 650 B den typischen Prämienentwicklungen einer reifen Risikogemeinschaft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder günstiger strukturierten Tarif innerhalb der Continentale kann in vielen Fällen attraktive Perspektiven eröffnen: Häufig bleiben Altersrückstellungen vollständig oder teilweise erhalten, und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die bestehende Deckung bleibt während der Wechselprüfung bestehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen für den Continentale PKV-Tarif zu Ihrem Versicherungsprofil passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Situation und mögliche Perspektiven.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




