Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 80% danach 50%

Continentale PURISMA® MAX 650 B im Detail

Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA® MAX 650 B der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die Premium-Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt verbinden möchten. Mit einem Jahreseigenbetrag von 650 EUR, Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und einem Einbettzimmer ist dieser Neue-Welt-Tarif für höherwertige medizinische Versorgung positioniert. Die Zahnersatz-Erstattung von 80 Prozent sowie 100 Prozent Zahnbehandlung unterstreichen das leistungsstarke Profil.

Als geschlossener Tarif mit bereits etabliertem Versichertenkollektiv unterliegt der PURISMA® MAX 650 B den typischen Prämienentwicklungen einer reifen Risikogemeinschaft. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offeneren oder günstiger strukturierten Tarif innerhalb der Continentale kann in vielen Fällen attraktive Perspektiven eröffnen: Häufig bleiben Altersrückstellungen vollständig oder teilweise erhalten, und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die bestehende Deckung bleibt während der Wechselprüfung bestehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen für den Continentale PKV-Tarif zu Ihrem Versicherungsprofil passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre aktuelle Situation und mögliche Perspektiven.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

80% für 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® MAX 650 B versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der PURISMA® MAX 650 B der Continentale ist ein geschlossener Tarif, nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, aber Bestandsversicherte der Continentale können über einen internen Tarifwechsel weiterhin zu solchen etablierten Tarifen wechseln. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu Beitragssteigerungen, da die Kosten auf eine kleinere Versichertenbasis verteilt werden. Dieses Szenario trifft auch ältere, geschlossene Tarife und macht einen Tarifwechsel für viele Versicherte attraktiv.

Ältere und geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv bewerbungsgemäß kommuniziert oder in öffentlichen Tarifvergleichen präsent. Dennoch können sie durch einen §204 VVG Wechsel zu besseren Konditionen führen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch ältere und geschlossene Tarife und empfiehlt diejenigen, die zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im PURISMA® MAX 650 B: Chancen nutzen

Ein Wechsel zu einem anderen Continentale-Tarif erfolgt über die interne Tarifwechsel-Regelung des §204 VVG innerhalb desselben Versicherers. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die genaue Gestaltung hängt vom Ziel-Tarif, Ihrem Alter und der Versicherungsdauer ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Continentale Tarif und zeigt auf, welche Optimierungen für Ihre Situation infrage kommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im PURISMA® MAX 650 B - Lösungswege

Der PURISMA® MAX 650 B ist ein Neuer-Welt-Tarif mit premium-orientierter Leistungsausgestaltung, der eine etablierte Versichertengruppe abdeckt. Geschlossene Tarife sind besonders anfällig für Beitragssteigerungen, weil das Versichertenkollektiv schrumpft und altert. Dies erschwert die Prämienentwicklung und führt zu überdurchschnittlichen Erhöhungen, wenn die medizinischen Kosten steigen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale kann diese Herausforderung häufig entschärfen. Durch die Wahl eines offeneren oder effizienter kalkulierten Tarifs erhalten Sie oft niedrigere Beiträge, ohne auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die bisherige Prämienentwicklung und hilft Ihnen, die Trends einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen einen persönlichen Handlungsplan, um Ihre Beiträge zu optimieren. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® MAX 650 B

Der Tarif bietet ambulante Behandlung zu GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr zu 80 Prozent und weitere 50 Sitzungen zu 50 Prozent, bis zu 500 EUR für Sehhilfen alle 2 Jahre, stationär Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, 100 Prozent Zahnbehandlung und 80 Prozent Zahnersatz mit jährlichen Höchstgrenzen (maximal 10.000 EUR ab dem 6. Versicherungsjahr) sowie Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 60 Prozent.
Der PURISMA® MAX 650 B ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass externe Neukunden diesen Tarif nicht abschließen können. Für bereits bei der Continentale versicherte Kunden stellt der geschlossene Status jedoch kein Hindernis dar: Über einen internen §204 VVG Tarifwechsel können sie zu diesem Tarif wechseln. Geschlossene Tarife mit schrumpfender Risikogemeinschaft sehen oft stärkere Beitragssteigerungen.
Der Selbstbehalt beträgt 650 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant wie stationär sowie für zahnärztliche Leistungen. Der Betrag liegt im mittleren Segment und trägt zu einer angemessenen Prämie bei, ohne die Versicherten bei kleineren Behandlungen stark zu belasten.
Ja, als Continentale-Versicherter können Sie über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Continentale-Tarif wechseln. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen ganz oder teilweise übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die genaue Gestaltung hängt vom Ziel-Tarif und Ihrer individuellen Situation ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Möglichkeiten auf.
Für viele Versicherte ist ein Wechsel sinnvoll, besonders wenn die Beiträge steigen oder wenn Sie durch optimierte Leistungen Ihre Prämie senken können. Bei einem geschlossenen Tarif wie dem PURISMA® MAX 650 B, dessen Risikogemeinschaft schrumpft, werden Beitragssteigerungen über der Inflationsrate wahrscheinlich. Ein Wechsel zu einem offeneren oder effizienter kalkulierten Tarif innerhalb der Continentale kann diese Last reduzieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet für Sie, ob und wie ein Tarifwechsel Ihre Situation verbessert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert