Continentale PURISMA® MAX B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA MAX B NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA MAX B der Continentale bietet umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt und positioniert sich als hochwertige Neukundenlösung in der Neue-Welt-Kategorie. Die Erstattung von GOÄ-Sätzen über den Höchstsatz hinaus, die garantierte Versorgung im Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, die 100-prozentige Kostenübernahme für Zahnbehandlungen sowie 80 Prozent für Zahnersatz kennzeichnen ein leistungsstarkes Versicherungsprofil, das beide Geschlechter anspricht.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG stellt für bestehende Continentale-Versicherte eine Optimierungsmöglichkeit dar. Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft tendenziell mit der Zeit, was Auswirkungen auf die Beitragsentwicklung hat. Bestehende Versicherte können jedoch häufig in günstigere Tarife wechseln, die vergleichbare oder bessere Leistungen bieten, und ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen mitnehmen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel zu einem Continentale PKV-Tarif mit niedrigerem Beitrag für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Erstattet werden
- max. 500,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Dazu gehört auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers).
Ambulante Leistungen
80% für 30 Sitzungen pro Kalenderjahr, danach 50%.
Erstattet werden medizinisch notwendige ambulante Vorsorgeuntersuchungen.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.250,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 10.000,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie über 5.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich.




