Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 50% pro Jahr

Alles Wichtige zum Continentale PURISMA® PRO AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der Continentale PURISMA® PRO AW richtet sich an Bestandsversicherte, die bereits mit hochwertigen Leistungen versorgt sind. Der Tarif bietet eine großzügige Ausstattung: Vollschutz im ambulanten und stationären Bereich bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz, 100%-ige Zahnbehandlung, 75%-ige Zahnersatzerstattung mit jährlichen Obergrenzen, Chefarztbehandlung im Doppelzimmer, und das alles ohne Selbstbehalt. Kieferorthopädie bis 18 Jahre wird zu 55%, nach erfolgreichem Abschluss zu zusätzlich 20% erstattet.

Da dieser Tarif geschlossen ist, wächst die Versichertengemeinschaft nicht mehr, was langfristig zu einer höheren demografischen Alterung und tendenziell stärkeren Beitragserhöhungen führt. Bestandsversicherte haben aber einen großen Vorteil: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es in vielen Fällen, in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers zu wechseln, oft ohne Gesundheitsprüfung und häufig unter Mitnahme der gesamten Altersrückstellungen - eine echte Chance zur Beitragsstabilisierung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob ein optimierter Tarif im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Sie die bessere Wahl ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

75% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.

Bei Hilfsmitteln über 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.

Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

50% für max. 30 Sitzungen pro Jahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® PRO AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der Continentale: Folgen für die Risikogemeinschaft

Der Continentale PURISMA® PRO AW ist ein Bestandstarif, der keine Neukunden mehr aufnimmt. Das hat eine unmittelbare Konsequenz: Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die verbleibenden Versicherten älter werden. Diese demografische Verschiebung erhöht die Kostenlast und führt zu Beitragserhöhungen, die tendenziell stärker ausfallen als in offenen Tarifen mit ausgewogener Altersstruktur. Für Bestandsversicherte bedeutet dies, dass regelmäßige Beitragsanpassungen zu erwarten sind.

Die gute Nachricht: Obwohl der Tarif geschlossen ist, können Bestandsversicherte der Continentale mittels §204 VVG-Tarifwechsel in andere verfügbare Tarife wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene und teilweise weniger bekannte Tarife und kann gezielt Alternativen identifizieren, die zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im PURISMA® PRO AW: Ihre Möglichkeiten

Als Bestandsversicherter bei der Continentale haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb desselben Versicherers. Dies eröffnet die Chance, in einen Tarif mit niedrigeren Beiträgen zu wechseln. In vielen Fällen bleiben dabei die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Jedoch: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt auf, welche Wechseloptionen für Sie sinnvoll sind. Lassen Sie sich Ihre Chancen durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse aufzeigen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft systematisch, ob ein anderer Continentale-Tarif bessere Konditionen für Sie bereithält. Jetzt anmelden und erfahren Sie, was für Sie möglich ist.

Beitragserhöhung beim PURISMA® PRO AW - wie Sie gegensteuern

Der Continentale PURISMA® PRO AW ist als geschlossener Alter-Welt-Tarif besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft verteilt die steigenden medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern, während gleichzeitig die Altersstruktur ungünstiger wird. Selbst mit moderaten Kostensteigerungen im Gesundheitswesen führt dies zu überproportionalen Prämiensprüngen. Jede Erhöhung schmerzt besonders, wenn Sie jahrelang Beiträge gezahlt haben.

Der Ausweg heißt: strukturierter Tarifwechsel. Mit einem internen Wechsel zu einem günstigeren Continentale-Tarif können Sie die Prämienentwicklung bremsen. Häufig ist dies ohne erneute Gesundheitsprüfung und oft unter Erhalt Ihrer Altersrückstellungen möglich - eine konkrete Handhabe, um Ihre finanzielle Belastung zu stabilisieren. Schauen Sie sich die tatsächlichen Beitragssprünge in unserem Beitragserhöhungs-Chart an und sehen Sie selbst, wie stark die Entwicklung ist. Danach empfehlen wir: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine Empfehlung für Ihre optimierte Tarifkombination.

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® PRO AW

Der Tarif bietet großzügige ambulante und stationäre Leistungen. Im ambulanten Bereich sind Behandlungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz abgedeckt, Sehhilfen mit maximal 250 EUR alle 2 Jahre, 50% für maximal 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, und Hilfsmittel wie Bandagen oder Gehhilfen zu 75%. Im stationären Bereich erhalten Sie Chefarztbehandlung im Doppelzimmer mit Erstattung bis zu denselben Höchstsätzen. Zahnbehandlung wird zu 100% übernommen, Zahnersatz zu 75% mit jährlichen Obergrenzen (1.100-8.800 EUR je nach Versicherungsjahr), Kieferorthopädie bis 18 Jahre zu 55% plus 20% Bonus nach erfolgreichem Abschluss.
Der PURISMA® PRO AW ist ein geschlossener Bestandstarif der Continentale. Er wird nicht mehr für externe Neukunden angeboten. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, die Altersstruktur wird ungünstiger, Beitragserhöhungen fallen überproportional aus. Für Bestandsversicherte eröffnet sich aber die Möglichkeit, mittels §204 VVG in günstigere Tarife zu wechseln.
Der Continentale PURISMA® PRO AW hat keinen Selbstbehalt. Sie zahlen keine jährliche Zuzahlung pro Versicherungsfall oder Versicherungsjahr. Diese Nullbeteiligung ist ein großes Plus und bedeutet, dass Sie alle Leistungen ohne anfängliche Eigenbeteiligung in Anspruch nehmen können. Diese Ausstattung positioniert den Tarif im Premium-Segment.
Ja, durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie zu einem anderen Continentale-Tarif wechseln. Dies ist eine Möglichkeit, Beiträge zu reduzieren. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Fall ab. Eine verbindliche Einschätzung, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht eine personalisierte Prüfung.
Ein Tarifwechsel lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie die steigenden Beiträge eines geschlossenen Tarifs reduzieren möchten und bereit sind, eventuell Leistungen anzupassen. Ihr Alter, Ihre Gesundheit, Ihre derzeitigen Ausgaben (Zahnarzt, Sehhilfen, Psychotherapie) und die Verfügbarkeit besserer Alternativen bei der Continentale spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann nach gründlicher Analyse Ihrer Situation und einem Vergleich verfügbarer Continentale-Tarife eine belastbare Empfehlung geben, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert