Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 50%

Continentale PURISMA® PRO im Detail

Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA® PRO der Continentale gehört zur neuen Welt und positioniert sich als Premium-Versicherung ohne Selbstbehalt. Die ambulante Versorgung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) erstattet, stationär erfolgt die Privatarztbehandlung mit Zweibettzimmer. Zahnbehandlungen werden zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz mit 75 Prozent. Hinzu kommen eine umfassende Zahnprophylaxe, Psychotherapie-Leistungen ohne Sitzungsbegrenzung sowie großzügige Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro pro Jahr.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Bestandsversicherten der Continentale in vielen Fällen eine Chance zur Optimierung. Da der PURISMA® PRO als geschlossener Tarif keine neuen Versicherten aufnimmt, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Häufig können Versicherte durch einen internen Wechsel in einen offenen oder besseren Tarif ihre Prämie senken und dabei gleichwertige oder sogar verbesserte Leistungen bewahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob für Ihren Continentale PKV-Tarif ein optimierter Wechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
  • nach vorheriger Zusage.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® PRO versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet die Geschlossenheit des PURISMA® PRO für Versicherte?

Der PURISMA® PRO ist ein geschlossener Tarif und steht neuen, externen Kunden nicht zur Verfügung. Allerdings können Bestandsversicherte der Continentale über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin zu diesem Tarif oder zu anderen Continentale-Tarifen wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft bedeutet jedoch, dass sich die Prämien stärker erhöhen als in offenen Tarifen, da weniger junge Versicherte in die Risikogemeinschaft einzahlen und die Altersstruktur weniger ausgewogen ist.

Besonders ältere, geschlossene Tarife wie der PURISMA® PRO werden von Versicherern oft nur noch selektiv gepflegt und nicht aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen genauen Überblick über geschlossene Tarife und ihre Perspektiven und kann Ihnen aufzeigen, ob ein Wechsel in einen stabileren, offenen Tarif für Ihre Situation vorteilhaft sein könnte.

Tarifwechsel im PURISMA® PRO: Welche Optionen bestehen?

Als Continentale-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft nach §204 VVG. In vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Tarifoptionen genauestens und zeigt Ihnen auf, wie Sie über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Ihren Versicherungsschutz optimieren können. Jetzt anmelden und profitieren Sie von einer individuellen Empfehlung, die zu Ihren Bedürfnissen passt.

Beitragserhöhung im PURISMA® PRO - Tarifwechsel als Lösung

Der PURISMA® PRO als geschlossener Tarif der neuen Welt ist besonders von Beitragserhöhungen betroffen. Das Versichertenalter steigt kontinuierlich, während keine Neuzugänge die Risikogemeinschaft verjüngen. Dadurch entstehen Kostensteigerungen, die nicht durch ein ausreichendes Prämienvolumen jüngerer Versicherter aufgefangen werden können. Viele Versicherte dieses Tarifs sehen sich mit überdurchschnittlichen Erhöhungen konfrontiert.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder effizienter kalkulierten Continentale-Tarif bietet häufig Entlastung. Dabei können Sie in vielen Fällen von gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen profitieren und zudem von stabileren Beitragsentwicklungen in offenen Tarifen mit ausgewogenerer Altersstruktur profitieren. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung der Beitragssteigerungen zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie Sie von einer intelligenten Tarifoptimierung profitieren können.

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® PRO

Der PURISMA® PRO bietet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, Zahnbehandlungen zu 100 Prozent, Zahnersatz mit 75 Prozent, Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung mit 50 Prozent Erstattung, Sehhilfen bis 250 Euro alle 2 Jahre, Hilfsmittel zu 65 Prozent, Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro jährlich sowie staatlich empfohlene und von der Impfkommission empfohlene Impfungen.
Der PURISMA® PRO ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt. Das bedeutet, dass keine neuen, externen Kunden aufgenommen werden, die Versichertengemeinschaft schrumpft und die Prämienentwicklung daher oft belastet wird. Für Bestandsversicherte der Continentale bleibt jedoch das Wechselrecht nach §204 VVG innerhalb des Unternehmens erhalten, sodass ein Tarifwechsel zu stabiler kalkulierten Tarifen möglich ist.
Der PURISMA® PRO hat keinen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie alle erstattungsfähigen Kosten zu den vereinbarten Sätzen ohne eigene Zuzahlung pro Versicherungsfall oder Versicherungsjahr erstattet bekommen. Das ist ein Premium-Merkmal und positioniert diesen Tarif im höheren Segment des Continentale-Portfolios.
Ja, als Continentale-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft diese Möglichkeiten für Ihre Situation. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Für viele Versicherte des PURISMA® PRO lohnt sich ein Tarifwechsel, besonders wenn die Beiträge in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Die Geschlossenheit des Tarifs führt zu einer ungünstigen Altersstruktur und damit zu überdurchschnittlichen Erhöhungen. Ein Wechsel zu einem offenen oder effizienter kalkulierten Continentale-Tarif kann Ihre Prämie reduzieren, ohne dass Sie erhebliche Leistungseinbußen hinnehmen müssen. Ob sich ein konkreter Wechsel für Ihre persönliche Situation mit Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen lohnt, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer persönlichen Analyse bewerten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert