Continentale PURISMA® PRO 1300 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale PURISMA PRO 1300 NW
Die Continentale Krankenversicherung a.G. bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif PURISMA PRO 1300 NW ein solides Versicherungspaket für Bestandskunden, die Wert auf Zahnersatz-Erstattung legen. Mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 1.300 Euro, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer im Krankenhaus und Privatarztbehandlung positioniert sich dieser Tarif in der neuen Welt als solide Mittelklasse mit stabilen Leistungsgarantien. Das Besondere: 75 Prozent Ersatz bei Zahnersatz und eine breite Zahnbehandlungs-Abdeckung ohne Leistungsverzicht.
Als geschlossener Tarif steht der PURISMA PRO 1300 NW nur Bestandskunden der Continentale zur Verfügung, die im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG wechseln möchten. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt dabei häufig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, was viele Versicherte zur Prüfung von Optimierungsmöglichkeiten bewegt. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifwechsel zu einem modernen, offenen Tarif erhebliche Einsparungen realisieren, ohne dass gleichwertige oder bessere Leistungen zwingend verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Optimierungspotenziale im Continentale PKV-Tarif stecken und wie ein Wechsel zu besseren Konditionen aussehen könnte.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




