Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 50%

Continentale PURISMA PRO 1300 B im Überblick

Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA PRO 1300 B der Continentale Krankenversicherung a.G. gehört zur neuen Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens. Mit einem Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Versicherungsjahr, GOÄ-Erstattungen bis zum 3,5-fachen Satz und einer 75-prozentigen Zahnersatzquote positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment. Das Zweibettzimmer in der stationären Versorgung, die Privatarztbehandlung und 100-prozentige Zahnbehandlung runden das Profil ab. Die Psychotherapie wird ohne Sitzungsbegrenzung zu 50 Prozent erstattet.

Da der Tarif geschlossen ist, können Neuversicherte nicht mehr unmittelbar beitreten. Für Bestandsversicherte derselben Versicherungsgesellschaft eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Durch die schrumpfende Versichertengemeinschaft ist dieser Tarif typischerweise Beitragserhöhungen ausgesetzt, die über dem Durchschnitt liegen können. Ein Wechsel zu einem moderat bepreisten Tarif kann in vielen Fällen die finanzielle Belastung senken und gleichzeitig ausreichende oder sogar bessere Leistungen sichern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihr Optimierungspotenzial im Rahmen des Continentale PKV-Tarifs und zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.300 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
  • nach vorheriger Zusage.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® PRO 1300 B versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der Continentale?

Der PURISMA PRO 1300 B nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf; der Tarif ist für Neuversicherte nicht zugänglich. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen oder andere Tarife wechseln, ohne dabei die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft im Laufe der Zeit, was zu einer Alterungskonzentration und damit einhergehenden Beitragssteigerungen führt, die den Durchschnitt am Markt übersteigen können.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden häufig nicht mehr aktiv beworben und sind in den öffentlichen Produktlisten unterrepräsentiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestands- und Alttarife und kann Ihnen empfehlen, welche Wechselmöglichkeiten in Ihrer persönlichen Situation optimal passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen für Continentale-Versicherte

Innerhalb der Continentale können Sie von dem PURISMA PRO 1300 B ohne Versicherungswechsel in andere Tarife des Unternehmens wechseln. Dabei können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder sie wird deutlich vereinfacht. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Wechselpotenzial und zeigt Ihnen, ob bessere Konditionen mit vergleichbaren oder sogar erweiterten Leistungen erreichbar sind. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beraten und Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im PURISMA PRO 1300 B: Tarifwechsel als Lösung

Die geschlossene Struktur des PURISMA PRO 1300 B führt dazu, dass Beitragserhöhungen regelmäßig und teils deutlich ausfallen. Mit sinkender Versichertengruppe und voranschreitender Alterung der Risikogemeinschaft steigen die Kosten je Versicherten kontinuierlich. Der hohe Selbstbehalt von 1.300 Euro pro Jahr bietet zwar eine gewisse Beitragsstabilisierung, kann aber die strukturelle Kostendynamik nicht vollständig abfedern.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der Continentale kann hier Abhilfe schaffen, da diese von ausgeglicheneren Altersstrukturen und besserer Risikoverteilung profitieren. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Seite dokumentiert die langjährigen Beitragsveränderungen und unterstreicht die Notwendigkeit einer Optimierungsprüfung. Starten Sie jetzt mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um konkrete Einsparpotenziale zu entdecken.

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® PRO 1300 B

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, 100-prozentige Zahnbehandlung und 75-prozentige Zahnersatzquote. Psychotherapie wird zu 50 Prozent ohne Sitzungsbegrenzung erstattet, Sehhilfen bis 250 Euro alle 2 Jahre, Hilfsmittel zu 65 Prozent (bis 250 Euro) und Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro pro Jahr. Der Selbstbehalt beträgt 1.300 Euro jährlich.
Der PURISMA PRO 1300 B ist ein geschlossener Tarif: Neue, externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden. Für bestehende Continentale-Versicherte bleibt die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG erhalten. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft über die Zeit, wodurch Beitragserhöhungen überdurchschnittlich ausfallen. Deshalb lohnt sich eine Wechselprüfung besonders bei diesem Tarif.
Der Selbstbehalt beträgt 1.300 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Dies ist ein relativ hoher Selbstbehalt und positioniert den Tarif im Segment der kostengünstigen Premiumtarife. Der SB wird pro Versicherungsfall einmal pro Jahr angerechnet; eine Geltung ist ohne Obergrenze möglich.
Ja, als Continentale-Versicherte können Sie gemäß §204 VVG zu einem anderen Tarif desselben Versicherers wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt Ihre Wechseloptionen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich insbesondere wegen der geschlossenen Struktur und der damit verbundenen überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Abhängig von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativtarifen können Sie oft erhebliche Beitragseinsparungen erzielen - teils ohne Leistungsverzicht oder sogar mit besseren Konditionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert