Continentale PURISMA® PRO 650 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum Continentale PURISMA PRO 650 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® PRO 650 NW der Continentale verbindet solide Leistungen mit moderatem Selbstbehalt. Mit einem Jahresselbstbehalt von 650 Euro und der Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) bietet dieser Tarif eine ausgewogene Kombination aus Kostenbeteiligung und umfassender Absicherung. Die Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 75%, und der Versicherte hat Zugang zu 100% kostenlosen Psychotherapie-Sitzungen. Der Doppelzimmer-Standard prägt den stationären Bereich; Chefarztbehandlung ist möglich.
Als geschlossener Tarif der neuen Welt nimmt PURISMA PRO 650 NW keine Neukunden mehr auf, prägt aber das Leistungsangebot bestehender Versicherer mit modernen Deckungen. Der schrumpfenden Risikogemeinschaft stehen Versicherte gegenüber, die innerhalb des Continentale-Bestands einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen können - eine Chance, in einem moderneren Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen tendenziell niedrigere Prämien zu sichern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Wechsel zu Ihrem Vorteil führt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm evaluiert den Continentale PKV-Tarif individuell und nennt konkrete Optimierungsmöglichkeiten.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




