Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 650 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 50%

Continentale PURISMA PRO 650 im Detail

Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA® PRO 650 der Continentale bietet umfassende Leistungen mit einem jährlichen Selbstbehalt von 650 Euro. Die ambulante Versorgung ist bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) abgesichert, ebenso die stationäre Behandlung als Privatpatient im Zweibettzimmer. Im Bereich Zahnersatz übernimmt der Tarif 75 Prozent der Kosten, Zahnbehandlung sogar zu 100 Prozent.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Continentale-Versicherte eine sinnvolle Option sein, besonders wenn die Beiträge gestiegen sind. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif oder einem niedrigeren Selbstbehalt Prämien reduzieren, ohne dass gleichwertige Leistungen aufgegeben werden müssen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft die Versichertengemeinschaft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung tendenziell verschärft.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Tarifwechsel für Ihre persönliche Situation rentabel ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den Continentale PKV-Tarif fundiert und empfiehlt optimierte Alternativen.

Basismerkmale

Selbstbehalt650 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
  • nach vorheriger Zusage.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® PRO 650 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht PURISMA PRO 650 zu einem geschlossenen Tarif der Continentale?

Der PURISMA® PRO 650 ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet: Externe Interessenten haben keinen Zugang zu diesem Tarif. Für Bestandsversicherte der Continentale gilt jedoch eine wichtige Ausnahme: Sie können auch in geschlossene Tarife wechseln, wenn sie bereits bei der Continentale versichert sind. Dies ist durch das Recht des internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG geregelt und ermöglicht einen Wechsel innerhalb desselben Versicherers ohne externe Neuaufnahme.

Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt dazu, dass die Beitragsentwicklung in geschlossenen Tarifen wie diesem häufig stärker ausfällt als in offenen Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann konkrete Wechselmöglichkeiten innerhalb der Continentale identifizieren, die zu besseren Konditionen führen.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale: So nutzen Sie §204 VVG optimal

Als Continentale-Versicherte haben Sie das Recht, in einen anderen Continentale-Tarif zu wechseln - auch wenn dieser wie PURISMA PRO 650 geschlossen ist. Ein solcher Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt ohne Neuabschluss bei einem anderen Versicherer. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen teilweise oder vollständig übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Rückstellungen transferiert werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Continentale-Alternativen zu Ihrem Selbstbehalt und Ihren Leistungsansprüchen passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm erstellt eine fundierte Wechselempfehlung speziell für Sie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zur Optimierung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im PURISMA PRO 650: Handlungsoptionen bei gestiegenen Prämien

Geschlossene Tarife wie PURISMA PRO 650 sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden Versichertengemeinschaft: Jedes Versicherungsjahr fallen Versicherte aus dem Kollektiv aus, ohne dass neue Kunden hinzukommen. Gleichzeitig altern die verbleibenden Versicherten, was die medizinischen Kosten erhöht. Diese demografische Dynamik führt dazu, dass die Prämien regelmäßig angepasst werden.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale ist die konkrete Handlungsoption. Offene oder jüngere Tarife bieten oft bessere Prämienstrukturen und profitieren von einer stabileren Altersverteilung. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Prämienentwicklung des PURISMA PRO 650 über die Jahre und verdeutlicht, dass ein Wechsel zu optimierten Alternativen häufig sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht verfügbare Continentale-Tarife und zeigt auf, wo Einsparungen realistisch sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® PRO 650

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz und stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit identischen GOÄ-Sätzen. Zahnbehandlung (inklusive Wurzelbehandlung und professioneller Zahnreinigung) wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent. Psychotherapie wird zu 50 Prozent ohne Sitzungsbegrenzung übernommen. Sehhilfen erstattet der Tarif bis 250 Euro pro Anspruch, Hilfsmittel zu 65 Prozent bis 250 Euro, Vorsorgeuntersuchungen bis 500 Euro jährlich.
PURISMA PRO 650 ist ein geschlossener Tarif. Neue, externe Kunden können ihn nicht abschließen. Allerdings können bestehende Continentale-Versicherte innerhalb desselben Versicherers in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus. Die geschlossene Position führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und trägt zu höheren Beitragssteigerungen bei, da die medizinischen Kosten auf ein immer kleineres Kollektiv verteilt werden.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 650 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt für Ambulanz, Zahnbehandlung und Vorsorge gleichermaßen. Ein Selbstbehalt von 650 Euro positioniert den Tarif im Standard-Segment: höher als Tarife ohne oder mit 100-Euro-Selbstbehalt, aber deutlich unterhalb von Tarifen mit 1.000 Euro oder mehr.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale ist jederzeit möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche günstiger zu versichernden Continentale-Alternativen für Sie verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen ab. Die geschlossene Versichertengemeinschaft führt zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Besonders wenn Sie jung sind oder unter 60 Jahren, können Sie in offenen oder neueren Tarifen von besseren Prämien profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft in einer individuellen Analyse, ob ein Wechsel konkret Einsparungen bringt und welche Leistungen sich ändern würden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert