Continentale PURISMA® PRO 650 B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA PRO 650 B NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA PRO 650 B NW der Continentale kombiniert hohe ärztliche Leistungen mit moderaten Selbstbeteiligungen. Mit Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), 75% Zahnersatzdeckung, Chefarztbehandlung im stationären Bereich und Psychotherapie-Leistungen ohne Sitzungsbegrenzung bietet dieser Tarif solide Absicherung für Versicherte, die eine Premium-Grundversorgung ohne unnötige Überleistungen suchen. Der jährliche Selbstbehalt von 650 Euro ist moderat positioniert und gilt auch für Zahnarztleistungen und Vorsorgeleistungen.
Als geschlossener Tarif steht der PURISMA PRO 650 B NW neuen, externen Kunden nicht mehr zur Verfügung; bestehende Versicherte desselben Versicherers können aber gemäß §204 VVG einen internen Tarifwechsel nutzen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Gerade bei geschlossenen Tarifen lohnt sich jedoch häufig ein Wechsel in einen moderneren, offenen Tarif: In vielen Fällen sind gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen verfügbar, und bestehende Altersrückstellungen können in den meisten Fällen vollständig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Continentale PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation optimal passen und wie Sie durch einen Wechsel sparen können.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




