Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Unbegrenzt 50%

Steckbrief: Continentale PURISMA® PRO B NW

Der Continentale PURISMA® PRO B ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt ohne Selbstbehalt und mit umfangreicher Leistungsgarantie. Die ambulante Versorgung erfolgt nach Höchstsätzen (bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen). Im stationären Bereich deckt dieser Tarif die Privatarztbehandlung ab, und die Zahnversorgung zeichnet sich durch 100% Erstattung der Zahnbehandlung sowie 75% des Zahnersatzes aus.

Als geschlossener Tarif ist der PURISMA® PRO B nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; allerdings können Versicherte desselben Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen, um potenziell Beiträge zu senken oder Leistungen zu optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft bei geschlossenen Bestandstarifen führt häufig zu Beitragssteigerungen, was einen Wechsel in den meisten Fällen attraktiv macht. Eine persönliche Analyse zeigt, ob ein kostengünstigerer oder leistungsstärkerer Tarif beim gleichen Versicherer erreichbar ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob sich ein Continentale PKV-Tarif optimieren lässt und welche Alternativen derzeit verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
  • nach vorheriger Zusage.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® PRO B NW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der PURISMA® PRO B geschlossen und was bedeutet das?

Der Continentale PURISMA® PRO B nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf und ist damit geschlossenen Versicherten vorbehalten. Bestehende Kunden desselben Versicherers haben jedoch das Recht, über einen §204 VVG-Tarifwechsel intern umzusteigen. Geschlossene Tarife erleben eine sinkende Versichertenbasis, was die Risikogemeinschaft verkleinert und Beitragssteigerungen beschleunigt. Dies ist ein strukturelles Merkmal, das langfristig zu überdurchschnittlichen Prämiensteigerungen führt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren und geschlossenen Tarife der Continentale und kann Sie gezielt beraten, ob ein Wechsel zu einem offen verwalteten Tarif derselben Versicherungsgesellschaft vorteilhaft ist. Eine Gesundheitsprüfung ist dabei häufig nicht erforderlich, wenn die Tarifanforderungen niedriger liegen.

Wie funktioniert ein interner Tarifwechsel im PURISMA® PRO B?

Der §204 VVG erlaubt Versicherten, innerhalb der Continentale zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Dabei können in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen erhalten bleiben, und in den meisten Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder diese fällt deutlich geringer aus. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt, welche Alternativen innerhalb der Continentale verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden deckt Sparpotenziale und Leistungsoptimierungen auf.

Beitragserhöhung im PURISMA® PRO B - wie reagieren Sie sinnvoll?

Der PURISMA® PRO B unterliegt aufgrund seines geschlossenen Status einer schrumpfenden Versichertenbasis, wodurch die verbleibenden Versicherten eine steigende Beitragslast tragen müssen. Hinzu kommen reguläre Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und die Alterung der Risikogemeinschaft. Gerade Bisex-Tarife der Neuen Welt, die ohne Selbstbehalt und mit Höchstsätzen kalkuliert sind, erleben tendenziell beschleunigte Beitragsanpassungen.

Ein Wechsel in einen anders kalkulierten oder offener verwalteten Tarif eröffnet in vielen Fällen Möglichkeiten, den Prämiendruck zu reduzieren und sogar gleichwertige oder bessere Leistungen zu sichern. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung der Continentale PURISMA®-Tarife nachzuvollziehen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden erhalten Sie eine individuelle Empfehlung für Ihre Situation.

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® PRO B NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, bis zu 2,5-fach GOÄ für technische und bis zu 1,3-fach GOÄ für Laborleistungen. Sie erhalten 250 Euro für Sehhilfen (Erneuerung nach 2 Jahren), 50% Psychotherapie ohne Sitzungsbegrenzung und bis zu 500 Euro jährlich für Vorsorgeuntersuchungen. Die stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer ist enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 75%, Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 55% plus 20% Bonus bei Erfolg.
Der PURISMA® PRO B ist ein geschlossener Tarif der Neuen Welt und nimmt keine Neukunden von außen auf. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch über ein internes Tarifwechselrecht nach §204 VVG in einen anderen, offener verwalteten Tarif wechseln und potenziell von stabileren Beitragsentwicklungen profitieren.
Der PURISMA® PRO B hat keinen Selbstbehalt. Das bedeutet, Sie zahlen keine Eigenbeteiligung pro Versicherungsjahr und erhalten die Leistungen nach den Höchstsätzen der GOÄ direkt erstattet. Dies macht den Tarif besonders attraktiv für Versicherte, die häufige ärztliche Behandlungen benötigen, führt aber auch zu höheren Prämien als vergleichbare Tarife mit Selbstbeteiligung.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie innerhalb der Continentale zu einem kostengünstigeren Tarif wechseln. In den meisten Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung ganz oder teilweise. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf.
Der Wechsel lohnt sich besonders, wenn Sie als Bisex-Versicherter im geschlossenen PURISMA® PRO B überdurchschnittliche Beitragserhöhungen erleben oder wenn Sie den hohen Prämien durch einen niedrigeren Selbstbehalt, ein Mehrbettzimmer oder reduzierte Zahnquoten ausweichen möchten. Ihr Alter, Gesundheitszustand und verfügbare Alternativen innerhalb der Continentale spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und mit welchem Nutzen ein Wechsel für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert