Continentale PURISMA® PRO B: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA® PRO B im Detail
Der geschlossene Unisex-Tarif PURISMA® PRO B der Continentale zeichnet sich durch eine Kostenerstattung ohne Selbstbehalt aus. Die ambulanten und stationären Leistungen folgen den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Im Zahnbereich erstattet der Tarif Zahnbehandlungen vollständig und Zahnersatz zu 75%. Kieferorthopädie ist für Versicherte bis 18 Jahre zu 55%, bei erfolgreichem Abschluss mit weiterer 20%-Erstattung enthalten. Sehhilfen werden bis 250 EUR pro Anspruch übernommen; Psychotherapie leistet der Tarif mit 50% ohne Sitzungsbegrenzung.
Als geschlossener Bestandstarif ist PURISMA® PRO B für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, was eine kleinere Risikogemeinschaft bedeutet. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch weiterhin von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren. In vielen Fällen ermöglicht ein solcher Wechsel niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder besseren Leistungen, und die Altersrückstellungen können häufig vollständig übernommen werden. Eine steigende Beitragslast bei älteren Tarifen ist jedoch realistisch, weshalb regelmäßige Überprüfungen sinnvoll sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren Continentale PKV-Tarif auf und welche Leistungsoptionen innerhalb des gleichen Versicherers erreichbar sind.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 250,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 2.500,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ohne Begrenzung der Sitzungszahl.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 55% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung. Bei Unfall entfällt die Altersgrenze.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.100,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 2.200,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.400,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 6.600,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 8.800,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 35%, für Kieferorthopädie zu 25% der Leistung.




