Continentale PURISMA® RELAX AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA RELAX AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® RELAX AW der Continentale bietet Versicherten eine ungewöhnlich großzügige Leistungsausstattung ohne finanzielle Hürde: Der Selbstbehalt liegt bei 0 Euro, die ambulante Behandlung wird bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz erstattet, und bei stationären Behandlungen profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung und bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen. Hinzu kommen 90% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz mit einer maximalen Erstattung von 7.500 Euro im sechsten Jahr, sowie bis zu 100 Euro Sehhilfenerstattung alle zwei Jahre.
Als geschlossener Tarif der alten Welt nimmt der PURISMA RELAX AW keine neuen Kunden mehr auf, was eine schrumpfende Versichertengemeinschaft bedeutet. Dies wirkt sich typischerweise auf die Beitragsentwicklung aus, denn die Risikogemeinschaft wird zunehmend älter. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren offenen oder hybrid strukturierten Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen helfen, Beiträge zu stabilisieren und dabei häufig gleichwertige oder verbesserte Leistungen zu erhalten - auch wenn eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann.
Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse individuell. Mit einem Schutz-Check können Sie prüfen, welche Optionen für Ihre persönliche Situation bestehen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




