Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Ja

Continentale PURISMA® RELAX 1300 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® RELAX 1300 NW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die eine bewährte Kombination aus moderatem Selbstbehalt und solider Zahnabdeckung suchen. Mit 1.300 EUR Jahres-Selbstbehalt, Regelhöchstsätzen in der ambulanten Versorgung (bis 2,3-fach GOÄ) und hoher Zahnbehandlungserstattung von 90% positioniert sich dieser Neue-Welt-Tarif als ausgewogene Wahl. Dazu kommen Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz zu 75%, Sehhilfen-Zuschüsse bis 100 EUR und bis zu 20 Psychotherapie-Sitzungen mit vollständiger Abdeckung pro Jahr - später 50% ab der 31. Sitzung.

Als geschlossener Tarif ist der PURISMA® RELAX 1300 NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, unterliegt aber den stabilen Risikodynamiken der Neue-Welt-Tariffamilie. Der Jahres-Selbstbehalt von 1.300 EUR wird bei Beitragserhöhungen besonders relevant, da er die persönliche Kostenbeteiligung erhöht. Bestehende Versicherte dieses Tarifes haben die Möglichkeit, durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, wenn die aktuelle Prämienentwicklung unattraktiv wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Continentale PKV-Tarif PURISMA® RELAX 1300 NW konkret verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
  • nach vorheriger Zusage.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
65 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.

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Sie sind im Continentale: PURISMA® RELAX 1300 NW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der PURISMA® RELAX 1300 NW ist ein geschlossener Tarif und nimmt seit seiner Schließung keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Dies führt dazu, dass die Altersstruktur des Versichertenkollektivs schrumpft und die durchschnittliche Betriebsdauer der Versicherten steigt - ein Muster, das typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen führt. Allerdings profitiert der Tarif von den Stabilisierungsmechanismen der Neue-Welt-Tariffamilie, die Altersrückstellungen von Anfang an aufbauen. Für Bestandsversicherte des PURISMA® RELAX 1300 NW eröffnet sich aber gerade deshalb eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt verfügbar und kann Prämienentlastung bieten.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Continentale und anderen Versicherern oft nicht mehr öffentlich prominent bewirtschaftet oder auf Vergleichsportalen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann konkret beurteilen, welche offenen Continentale-Tarife für Sie ein günstiges und gleichwertiges oder sogar besseres Leistungsprofil bieten - unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation und Ihrer Altersrückstellungen.

Tarifwechsel innerhalb der Continentale: Ihre §204 VVG Möglichkeit

Das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) räumt Ihnen das Recht ein, innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Dies ist völlig unabhängig von neuer Versicherbarkeit möglich und kann erheblich günstiger ausfallen als das Bestehen mit Beitragserhöhungen. Bei einem Tarifwechsel werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise mitgenommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der Schlüssel ist, rechtzeitig zu handeln: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen auf, welche günstigeren Tarife der Continentale für Sie realistische Alternativen darstellen und wie der Wechsel konkret aussehen kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem Team durchgeführt und liefert Ihnen eine persönliche Empfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im PURISMA® RELAX 1300 NW - Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der PURISMA® RELAX 1300 NW sind durch ihre schrumpfende Versichertengemeinschaft anfälliger für Beitragserhöhungen. Mit zunehmendem Alter und medizinischen Kosten verteilt sich die finanzielle Last auf weniger und ältere Versicherte - ein Mechanismus, der den Beitrag in die Höhe treibt. Der 1.300 EUR Selbstbehalt des PURISMA® RELAX 1300 NW erhöht zwar Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall, schützt aber nicht vor Prämienanstiegen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft eine Lösung: Günstigere Continentale-Tarife sind häufig verfügbar und können mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und reduzierten Prämien einhergehen. Der Blick in unser Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historische Kostendynamik auf und unterstreicht, warum proaktives Handeln sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse evaluiert für Sie konkret, welche Wechseloptionen die Continentale bietet und ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® RELAX 1300 NW

Der Tarif erstattet ambulant bis zur 2,3-fachen GOÄ (Regelhöchstsätze), stationär bis zur 3,5-fachen GOÄ (mit Privatarztbehandlung). Zahnbehandlung wird zu 90% erstattet, Zahnersatz zu 75%, Sehhilfen bis 100 EUR alle 2 Jahre, bis zu 20 Sitzungen vollständig erstattet und ab der 31. Psychotherapie-Sitzung 50%. Hilfsmittel werden zu 65% erstattet, Vorsorgeleistungen bis 500 EUR pro Jahr, Dialysegeräte sind eingeschlossen.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und erhöht die Anfälligkeit für Beitragserhöhungen. Für bestehende Versicherte bedeutet dies, dass sie zwar keinen Tarifwechsel mit anderen Versicherern vornehmen können, aber innerhalb der Continentale via §204 VVG zu offeneren oder günstigeren Tarifen wechseln dürfen - häufig mit besseren Perspektiven.
Der Jahres-Selbstbehalt beträgt 1.300 EUR und gilt für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Vorsorgeleistungen und Impfungen). Nach Überschreitung des Selbstbehaltes trägt die Continentale die Kosten gemäß den jeweiligen Leistungsgrenzen. Der Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im oberen Mittelfeld und reduziert die Prämie im Vergleich zu Niedrig-SB-Varianten deutlich.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale. Dies ist unabhängig von neuer Versicherbarkeit möglich und ermöglicht oft Prämienersparnisse. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen, und in den meisten Fällen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer aktuellen Prämienentwicklung und Ihrem Leistungsbedarf ab. Der PURISMA® RELAX 1300 NW bietet gute Leistungen, aber der geschlossene Status und der hohe Selbstbehalt von 1.300 EUR führen mittelfristig zu erhöhten Beiträgen. Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten, lohnt sich ein Vergleich mit offenen Continentale-Tarifen fast immer. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann konkret einschätzen, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel einsparen können und ob die Leistungen für Sie ausreichend sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert