Continentale PURISMA® RELAX 1300 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA® RELAX 1300 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA® RELAX 1300 NW der Continentale richtet sich an Bestandsversicherte, die eine bewährte Kombination aus moderatem Selbstbehalt und solider Zahnabdeckung suchen. Mit 1.300 EUR Jahres-Selbstbehalt, Regelhöchstsätzen in der ambulanten Versorgung (bis 2,3-fach GOÄ) und hoher Zahnbehandlungserstattung von 90% positioniert sich dieser Neue-Welt-Tarif als ausgewogene Wahl. Dazu kommen Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz zu 75%, Sehhilfen-Zuschüsse bis 100 EUR und bis zu 20 Psychotherapie-Sitzungen mit vollständiger Abdeckung pro Jahr - später 50% ab der 31. Sitzung.
Als geschlossener Tarif ist der PURISMA® RELAX 1300 NW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, unterliegt aber den stabilen Risikodynamiken der Neue-Welt-Tariffamilie. Der Jahres-Selbstbehalt von 1.300 EUR wird bei Beitragserhöhungen besonders relevant, da er die persönliche Kostenbeteiligung erhöht. Bestehende Versicherte dieses Tarifes haben die Möglichkeit, durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale zu einem günstigeren Tarif zu wechseln, wenn die aktuelle Prämienentwicklung unattraktiv wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Continentale PKV-Tarif PURISMA® RELAX 1300 NW konkret verfügbar sind.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




