Continentale PURISMA® RELAX 650 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA RELAX 650 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA RELAX 650 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. kombiniert ein moderates Selbstbehalt-Konzept mit gestuften Erstattungen im Zahnbereich. Mit einer jährlichen Selbstbeteiligung von 650 Euro pro Versicherungsjahr bietet dieser Tarif eine klassische Struktur der alten Welt, die sich vor allem an Bestandsversicherte richtet, die bereits im System etabliert sind. Der PURISMA RELAX 650 AW deckt ambulante ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Regelhöchstsatz, Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Privatarztbehandlung und Zahnersatz zu 75 Prozent ab.
Als geschlossener Tarif nimmt der PURISMA RELAX 650 AW keine neuen Kunden von außen auf, was die Risikogemeinschaft im Lauf der Jahre schrumpfen lässt. Diese Dynamik führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für Beitragserhöhungen, die typischerweise deutlicher ausfallen als bei offenen Tarifen mit ausgeglichener Altersstruktur. Für bestehende Versicherte der Continentale eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln und möglicherweise die Prämie zu senken.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Continentale PKV-Tarif-Alternativen für Ihre individuelle Situation infrage kommen und wie ein Wechsel realisierbar ist.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
65% für Bandagen, Gehhilfen, orthopädische Schuhe und Einlagen, Gummistrümpfe, Körperersatzstücke (z.B. künstliche Gliedmaßen, Kunstaugen, künstlicher Kehlkopf), Hörhilfen, Krankenfahrstühle und Stützapparate.
Bei Hilfsmitteln ab 250,-EUR oder für nicht ausdrücklich aufgeführte Hilfsmittel soll vorab Zusage eingeholt werden. Versicherer prüft evtl. alternative Hilfsmittel.
Mietkosten für Hilfsmittel, die bestimmungsgemäß nicht als höchstpersönliche Hilfsmittel angesehen werden.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommermeningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung) sowie staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




