Continentale PURISMA® RELAX 650: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA RELAX 650 im Überblick
Die Continentale PURISMA RELAX 650 ist ein geschlossener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 650 Euro pro Versicherungsjahr. Der Tarif verbindet solide Leistungen mit attraktiven Zahnerstattungen: Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent. Ambulant erhalten Versicherte GOÄ-Leistungen bis zum Regelhöchstsatz (2,3-fach für ärztliche Leistungen), während stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach) abgedeckt ist. Psychotherapie und Sehhilfen sind vorhanden.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der Continentale interessant sein. Da dieser Tarif seit längerer Zeit geschlossen ist, wächst die Risikogemeinschaft nicht; in vielen Fällen führt dies zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel zu einem offenen oder moderateren Tarif derselben Versicherungsgesellschaft kann häufig Beitragseinsparungen bringen und in den meisten Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, besonders wenn eine Reduzierung des Selbstbehalts angestrebt wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Wechseloptionen für Ihre individuelle Situation beste Ergebnisse liefern. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft den Continentale PKV-Tarif im Detail und stellt konkrete Alternativen zusammen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




