Continentale PURISMA® RELAX 650 B NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA RELAX 650 B NW: Tarifprofil und Wechseloptionen
Die Continentale PURISMA RELAX 650 B NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 650 Euro pro Versicherungsjahr. Er kombiniert ambulante Versorgung auf Regelhöchstsatzniveau (2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen) mit stationären Leistungen im Zweibettzimmer unter Chefarztbehandlung, die bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet werden. Die Zahnversicherung sieht 90% Zahnbehandlung und 75% Zahnersatz vor, mit Kieferorthopädie für unter 18-Jährige zu 45% und zusätzlichen 20% Erstattung bei erfolgreichem Abschluss.
Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist; Bestandsversicherte der gleichen Versicherung können jedoch innerhalb eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in neuere oder gleichzeitig günstigere Tarife der Continentale wechseln. Schrumpfende Risikogemeinschaften wie bei diesem älteren Bestandstarif führen in der Regel zu stärkeren Beitragssteigerungen als bei offenen Neukunden-Tarifen, da die Kostenentwicklung auf eine sinkende Versichertenbasis verteilt wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die Continentale PKV-Tarif-Optionen zu klären und potenzielle Einsparungen durch einen Tarifwechsel zu identifizieren.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




