Continentale PURISMA® RELAX 650 B: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA RELAX 650 B im Profil
Continentale Krankenversicherung a.G. bietet mit dem PURISMA RELAX 650 B einen geschlossenen Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch solide Leistungen bei moderatem Selbstbehalt positioniert. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 2,3-fachen GOÄ-Satz, stationäre Behandlung im Zweibettzimmer mit Privatarzt bis zum 3,5-fachen Satz, Zahnbehandlung mit 90% Erstattung und Zahnersatz mit 75%. Die jährliche Selbstbeteiligung von 650 Euro pro Versicherungsjahr wirkt sich auf alle Leistungsbereiche aus und ist damit ein zentrales Merkmal dieses Tarifs.
Als geschlossener Tarif nimmt die Continentale keine Neukunden mehr auf, doch bestehende Versicherte derselben Gesellschaft können via internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Bestandstarife wechseln. Der Versichertenbestand schrumpft dabei allmählich, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Allerdings kann ein Wechsel in einen geöffneten oder jüngeren Continentale-Tarif in vielen Fällen zu moderateren Prämien und teilweise zu gleichwertigen Leistungen führen, falls entsprechende Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfungsanforderungen erfüllt sind.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt konkret auf, ob und wie ein Wechsel aus dem Continentale PKV-Tarif rentabel ist und welche Optionen zur Verfügung stehen.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




