Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung Regelhöchstsätze 2,3-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Ja

Alles Wichtige zum Continentale PURISMA RELAX B NW

Der geschlossene Bisex-Tarif PURISMA RELAX B der Continentale Versicherung kombiniert die vollständige Leistungsgarantie ohne Selbstbehalt mit soliden ambulanten und stationären Leistungen. Mit GOÄ-Regelhöchstsätzen bei ambulanter Versorgung, GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach) für Chefarztbehandlung im Krankenhaus und einer großzügigen Zahnbehandlungsabdeckung von 90% positioniert sich dieser Tarif als prämienoptimiertes Angebot für Bestandsversicherte. Die stationäre Versorgung im Zweibettzimmer mit Privatarzt rundet das Profil ab.

Wie bei geschlossenen Tarifen typisch, sinkt die Versichertengemeinschaft kontinuierlich, was zu einer Verstärkung der Kostensteigerungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale kann in vielen Fällen Entlastung bringen: häufig durch niedrigere Beiträge bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen, und in der Regel können Altersrückstellungen übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm enthüllt, welche Continentale PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrem Versichertenalter und Leistungswunsch passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn

  • ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
  • nach vorheriger Zusage.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.

Erstattet werden:

  • staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
  • Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
  • von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
65 %
Kieferorthopädie
65 %
Material- & Laborkosten
65 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
  • Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
  • Material- und Laborkosten.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
  • 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: PURISMA® RELAX B NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den PURISMA RELAX B bei der Continentale so besonders?

Der Tarif fällt in das Portfolio der neuen Welt (post-2009) und ist auf dem Markt nicht mehr für Neuabschlüsse zugänglich. Bestehende Continentale-Versicherte derselben Generation können allerdings über einen §204 VVG Wechsel in diesen oder andere Continentale-Tarife migrieren. Die Besonderheit liegt im Verzicht auf einen Selbstbehalt kombiniert mit moderaten ambulanten Gebührensätzen, was für Vielnutzer und ältere Versicherte attraktiv ist.

Geschlossene Tarife der neuen Welt werden oft weniger aktiv kommuniziert, und ihre Entwicklung wird durch die schrumpfende Risikogemeinschaft geprägt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das Leistungsportfolio älterer und geschlossener Tarife im Detail und kann bewerten, ob ein Wechsel innerhalb der Continentale sinnvoll ist.

Tarifwechsel im PURISMA RELAX B: Was ist möglich?

Ein Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft Continentale ist durch §204 VVG jederzeit möglich. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von der Zielkonstellation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren Status und identifiziert, welche Tarife der Continentale für Ihre Lebenssituation passen. Lassen Sie sich zeigen, welche Ersparnis- und Leistungsoptionen verfügbar sind. Jetzt anmelden zu unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung.

PURISMA RELAX B und Beitragserhöhungen: Der richtige Weg nach vorn

Der PURISMA RELAX B ist ein geschlossener Neuwelt-Tarif, dessen Versichertenbestand nicht mehr wächst. Das führt dazu, dass medizinische Kostensteigerungen intensiver auf die Beiträge durchschlagen, und die Quote der aktiv zahlenden Versicherten sinkt. Beitragserhöhungen sind daher bei diesem Tarif überdurchschnittlich wahrscheinlich.

Der Ausweg liegt häufig in einem gezielten Tarifwechsel zu einer offeneren oder jüngeren Continentale-Generation, wo eine stärkere Neukundengewinnung die Alterung kompensiert. Vergleichen Sie die Entwicklung Ihres Tarifs mit den Alternativen im Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale und empfiehlt, welcher nächste Schritt für Ihren Versicherungsschutz richtig ist. Jetzt anmelden und erfahren Sie Ihre persönliche Wechseloption.

Häufige Fragen zum Continentale PURISMA® RELAX B NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung bis 2,3-fach GOÄ, im Krankenhaus bis 3,5-fach GOÄ mit Chefarztbehandlung. Sehhilfen werden mit max. 100 Euro erstattet, Psychotherapie zunächst zu 100%, ab der 31. Sitzung zu 50%. Zahnbehandlung wird mit 90% erstattet, Zahnersatz mit 75%, Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr mit initial 45%, nach erfolgreichem Abschluss zusätzlich 20%. Alles ohne Selbstbehalt.
Der PURISMA RELAX B ist ein geschlossener Tarif, das heißt, neue Kunden von außerhalb werden nicht mehr angenommen. Die bestehende Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu stärkeren Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte der Continentale bleibt ein interner Tarifwechsel (§204 VVG) weiterhin eine Option, um in günstigere oder bessere Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro. Das bedeutet, alle versicherten medizinischen Leistungen werden zu 100% bis zur Gebührenhöhe erstattet, ohne dass der Versicherte einen jährlichen oder pro-Versicherungsfall-Betrag selbst tragen muss. Das ist ein großer Vorteil für Vielnutzer und ältere Versicherte mit regelmäßigen Arztbesuchen.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG können Sie bei der Continentale in andere Tarife migrieren, häufig mit niedrigeren Beiträgen. In den meisten Fällen werden Altersrückstellungen übernommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geklärt werden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsanforderungen ab. Da der Tarif geschlossen ist und medizinische Kostensteigerungen intensiver durchschlagen, kann ein Wechsel zu einer offeneren Continentale-Generation in vielen Fällen Beiträge senken. Der Vorteil des 0-Euro-Selbstbehalts sollte gegen verfügbare Alternativen mit moderaterem SB abgewogen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet anhand Ihrer spezifischen Situation, ob und in welchen Tarif ein Wechsel wirtschaftlich Sinn macht.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert