Continentale PURISMA® RELAX B: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale PURISMA RELAX B im Überblick
Der geschlossene Unisex-Tarif Continentale PURISMA RELAX B kombiniert eine vollständige Krankenversicherung ohne Selbstbehalt mit moderater Leistungsspannbreite. Die ambulante Behandlung wird bis zur 2,3-fachen GOÄ erstattet, stationär steigt die Vergütung auf 3,5-fach. Im Bereich Zahnmedizin übernimmt dieser Tarif 90 Prozent der Zahnbehandlung, 75 Prozent des Zahnersatzes und eine 45-prozentige Kieferorthopädie-Beteiligung bis zum 18. Lebensjahr. Mit Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung positioniert sich der PURISMA RELAX B als solide Basisversorgung der neuen Welt ohne finanzielle Einstiegsbarriere.
Der geschlossene Status für Neukunden führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft und tendenziell zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Bestehende Versicherte eines anderen Continentale-Tarifs haben jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in dieses oder ein anderes Tarifangebot zu wechseln und in vielen Fällen kostengünstiger versichert zu sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel in oder aus dem Continentale PURISMA PKV-Tarif für Ihre Situation vorteilhaft ist.
Basismerkmale
Bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch für Erwachsene nach 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 65% für Hilfsmittel, wenn
- ein Hilfsmittel max. 250,-EUR kostet oder
- nach vorheriger Zusage.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Erstattet wird auch Alternativmedizin (Liste des Versicherers) bis 1.000,-EUR pro Jahr.
Ambulante Leistungen
50% ab der 31. Sitzung eines Kalenderjahres.
Erstattet werden alle Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bis max. 500,-EUR pro Versicherungsjahr.
Erstattet werden:
- staatlich empfohlene Kinderschutzimpfungen
- Impfungen gegen Grippe, Tollwut, Wundstarrkrampf, Hepatitis, Diphtherie und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – Zeckenschutzimpfung)
- von der ständigen Impfkommission empfohlene Impfungen.
Stationäre Leistungen
Privatarztbehandlung.
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, max. 6 Implantate pro Kiefer (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet
- Max. 6 Implantate (inkl. Knochenaufbau) pro Kiefer werden zu 75% (max. 550,-EUR pro Implantat) erstattet.
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 45% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 950,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.900,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 3.800,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.700,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr
- 7.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung für Zahnersatz und Inlays zu 30%, für Kieferorthopädie zu 20% der Leistung.




