Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.150 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1150, SIV/1, Z2 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1150, SIV/1, Z2 AW der Continentale gehört zur Alten Welt und bietet Versicherten mit höherem Selbstbehalt eine leistungsstarke Grundversorgung. Mit 1.150 EUR Jahres-Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätzen in der ambulanten Versorgung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und Privatarztbehandlung im stationären Bereich kombiniert dieser Tarif Kostenverantwortung mit umfassenden Leistungen. Besonderheit: 100% Erstattung für Zahnbehandlung, 50% für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung, sowie 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.

Als geschlossener Bestandstarif unterliegt der SB1150/SIV/1/Z2 AW einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was die Beitragsentwicklung langfristig verschärft. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG die Altersrückstellungen häufig vollständig mitnehmen und in einen offeneren oder moderneren Tarif wechseln, um einer Beitragserhöhung entgegenzuwirken. Welche Alternativen für die persönliche Situation verfügbar sind und wie die Wechselmöglichkeiten konkret aussehen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm für Sie den Continentale PKV-Tarif optimieren kann. Sie erhalten eine individuelle Bewertung Ihrer Tarifoptionen und eine klare Handlungsempfehlung.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.150 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1150, SIV/1, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der SB1150/SIV/1/Z2 AW ist ein geschlossener Tarif, d.h. neue, externe Kunden können nicht mehr in diesen Tarif eintreten. Gleichzeitig können bestehende Continentale-Versicherte weiterhin einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in geschlossene oder offene Tarife der Continentale vornehmen. Die sinkende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu überproportionalen Beitragserhöhungen, da die verbleibenden Versicherten alle anfallenden Kosten tragen müssen.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von der Continentale nicht mehr öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt jedoch einen umfassenden Überblick über auch nicht mehr aktiv vermarktete Tarife und kann prüfen, welche Alternativen in der gleichen Versicherungsgesellschaft für Sie kostengünstiger und zukunftssicherer sind.

Tarifwechsel im SB1150/SIV/1/Z2 AW: Innerbetriebliche Optionen nutzen

Innerhalb der Continentale steht Ihnen das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Dabei können Sie in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitnehmen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, doch der genaue Umfang hängt vom gewählten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie gezielt, welche Continentale-Tarife zu Ihrem Profil und Ihren Kostenerwartungen passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im alten Continentale-Tarif: Wechsel als Ausweg

Der geschlossene Tarifbestand des SB1150/SIV/1/Z2 AW schrumpft kontinuierlich. Dies führt dazu, dass die verbleibenden Versicherten mit überproportionalen Prämiensteigerungen rechnen müssen. Medizinische Kostensteigerungen wirken sich in einem schrumpfenden Kollektiv deutlich stärker aus, da die Risikoverteilung ungünstiger wird. Beitragserhöhungen sind bei älteren geschlossenen Altwelt-Tarifen nicht die Ausnahme, sondern die Regel.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet oft einen Ausweg: In vielen Fällen wechseln Sie zu Tarifen mit besserer Risikostruktur und moderaterer Beitragsentwicklung, häufig sogar mit niedrigeren oder vergleichbaren Prämien. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die bisherige Entwicklung dieses Tarifbestands nachzuvollziehen. Lassen Sie sich unabhängig beraten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB1150, SIV/1, Z2 AW

Dieser Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50%, ohne jährliche Höchstgrenzen. Privat- und Chefarztbehandlung im Krankenhaus ist enthalten, ebenso 30 Psychotherapie-Sitzungen jährlich. Sehhilfen werden mit 52 EUR pro Jahr bezuschusst. Der Hilfsmittelkatalog ist offen, technische Mittel zu 100%.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. für neue Kunden nicht mehr zugänglich. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und Beitragssteigerungen überproportional ausfallen. Allerdings können Bestandskunden der Continentale auch in geschlossene Tarife wechseln, sofern sie sich innerhalb des gleichen Versicherers bewegen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihr Instrument, um aus einem ungünstigen Tarifbestand herauszukommen.
Der Jahres-Selbstbehalt liegt bei 1.150 EUR. Dieser Selbstbehalt fällt pro Kalenderjahr an und betrifft ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Mit 1.150 EUR gehört dieser Tarif zum höheren Selbstbehalts-Segment, bietet dafür aber günstigere Monatsprämien als Tarife mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt.
Ja, als Continentale-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. In den meisten Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und ohne erneute Gesundheitsprüfung in günstigere oder besser strukturierte Tarife der Continentale wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte ist ein Wechsel sinnvoll, besonders wenn Sie mit wiederholten Beitragserhöhungen in diesem geschlossenen Tarif konfrontiert sind. Ob ein Wechsel tatsächlich für Sie vorteilhaft ist, hängt vom Alter, Gesundheitszustand, verfügbaren Zieltarifen und Ihrem persönlichen Leistungsbedarf ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihr individuelles Profil und empfiehlt die besten Optionen innerhalb der Continentale.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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