Continentale SB1150, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB1150, SIV/1, Z2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1150, SIV/1, Z2 AW der Continentale gehört zur Alten Welt und bietet Versicherten mit höherem Selbstbehalt eine leistungsstarke Grundversorgung. Mit 1.150 EUR Jahres-Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätzen in der ambulanten Versorgung (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen) und Privatarztbehandlung im stationären Bereich kombiniert dieser Tarif Kostenverantwortung mit umfassenden Leistungen. Besonderheit: 100% Erstattung für Zahnbehandlung, 50% für Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung, sowie 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr.
Als geschlossener Bestandstarif unterliegt der SB1150/SIV/1/Z2 AW einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, was die Beitragsentwicklung langfristig verschärft. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG die Altersrückstellungen häufig vollständig mitnehmen und in einen offeneren oder moderneren Tarif wechseln, um einer Beitragserhöhung entgegenzuwirken. Welche Alternativen für die persönliche Situation verfügbar sind und wie die Wechselmöglichkeiten konkret aussehen, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
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Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




