Continentale SB1150, SIV/1, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB1150, SIV/1, Z5 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1150, SIV/1, Z5 AW der Continentale vereint solide Leistungen mit dem hohen Selbstbehalt von 1.150 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationär genießen Versicherte sogar Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ab, ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 52 EUR pro Jahr und alternative Medizin begrenzt nach Schulmedizin-Kosten mitversichert.
Für bereits Versicherte der Continentale ist dieser Tarif als klassischer Bestandstarif nicht mehr zugänglich; die internen Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnen jedoch Möglichkeiten, den Versicherungsschutz in diesem oder ähnlichen offenen Tarifen zu optimieren. Mit einem Selbstbehalt von 1.150 EUR ist dieser Tarif für Versicherte geeignet, die regelmäßige Kosten selbst tragen können und dafür moderate Beitragssätze schätzen. Geschlossene Tarife dieser Generation sehen sich tendenziell sinkenden Versichertenkollektiven und stärkerer Beitragsdynamik ausgesetzt, was eine periodische Überprüfung von Tarifoptionen nahelegt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, ob und wie ein Wechsel zu einem günstigeren Continentale-Tarif Ihre Situation verbessern kann.
Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




