Continentale SB1150, SIV/2, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB1150, SIV/2, Z2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1150, SIV/2, Z2 der Continentale Versicherung gehört zur Alten Welt und richtet sich primär an Bestandsversicherte, die bereits im Bestand des Unternehmens sind. Mit einem Selbstbehalt von 1.150 Euro, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fache Sätze für ärztliche Leistungen) und stabilen Zahnleistungen positioniert sich dieser Tarif als solide Versorgung mit moderatem Selbstrisiko. Die Kombination aus Privatarztbehandlung im stationären Bereich, 30 Psychotherapiesitzungen pro Jahr und vollständiger Hilfsmittelerstattung unterstreicht die Grundsicherheit dieses Produkts.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, die Beitragsentwicklung zu optimieren. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft unterliegt die SB1150, SIV/2, Z2 typischen Kostentrends älterer Kollektive; ein gezielter Wechsel zu modernerem Portfolio kann häufig mit gleichwertigen Leistungen bei niedrigerem Beitrag verbunden sein. Die Altersrückstellungen bleiben in den meisten Fällen im vollen Umfang erhalten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Optimierungen im Continentale PKV-Tarif möglich sind und welche Ersparnis sich rechnet.
Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




