Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.150 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB1150, SIV/2, Z2 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1150, SIV/2, Z2 der Continentale Versicherung gehört zur Alten Welt und richtet sich primär an Bestandsversicherte, die bereits im Bestand des Unternehmens sind. Mit einem Selbstbehalt von 1.150 Euro, GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fache Sätze für ärztliche Leistungen) und stabilen Zahnleistungen positioniert sich dieser Tarif als solide Versorgung mit moderatem Selbstrisiko. Die Kombination aus Privatarztbehandlung im stationären Bereich, 30 Psychotherapiesitzungen pro Jahr und vollständiger Hilfsmittelerstattung unterstreicht die Grundsicherheit dieses Produkts.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, die Beitragsentwicklung zu optimieren. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft unterliegt die SB1150, SIV/2, Z2 typischen Kostentrends älterer Kollektive; ein gezielter Wechsel zu modernerem Portfolio kann häufig mit gleichwertigen Leistungen bei niedrigerem Beitrag verbunden sein. Die Altersrückstellungen bleiben in den meisten Fällen im vollen Umfang erhalten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Optimierungen im Continentale PKV-Tarif möglich sind und welche Ersparnis sich rechnet.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.150 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1150, SIV/2, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Versicherte?

Der SB1150, SIV/2, Z2 ist ein geschlossener Bestandstarif und nimmt keine Neukunden auf. Das bedeutet, dass nur Versicherte der Continentale selbst über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in diesen Tarif wechseln können - nicht aber von außen. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was typischerweise zu steileren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen mit ausreichend Neuzugängen.

Allerdings eröffnet die Geschlossenheit auch eine Chance: Ältere, geschlossene Tarife sind oft nicht mehr öffentlich beworbene oder aufgelistete Produkte, und viele Versicherte sind sich daher nicht bewusst, dass ein Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick solcher Bestands- und Altwelt-Tarife und kann aufzeigen, zu welchem Produkt ein Wechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im SB1150, SIV/2, Z2: So funktioniert es

Ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale ist über §204 VVG möglich. Der Vorteil: Der Wechsel erfolgt ohne neue Versicherungsschutz-Unterbrechung und ohne Verlust von Leistungszusätzen, die Sie bereits in diesem Tarif nutzen. Häufig werden die Altersrückstellungen in vollem Umfang übernommen, und in vielen Fällen entfallen erneute Gesundheitsfragen - doch dies hängt stets vom konkreten Tarifwechselziel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie sich von unserem erfahrenen Team unterstützen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Zielprodukte bei der Continentale für Sie infrage kommen und ob Sie dabei sparen und gleichzeitig bessere Leistungen erhalten. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Auswertung.

Beitragserhöhungen im SB1150, SIV/2, Z2 - Lösungsweg

Dieser geschlossene Altwelt-Tarif unterliegt besonderen Kostentreibern: Die schrumpfende Risikogemeinschaft verteilt steigende medizinische Ausgaben auf immer weniger Schultern, während Altersrückstellungsaufzinsung und Kostensteigerungen in Zahnmedizin und Heilmittelbereich hinzukommen. Beitragserhöhungen im SB1150, SIV/2, Z2 sind daher nicht ungewöhnlich und können überproportional ausfallen, wenn das Durchschnittsalter des Versichertenkollektivs deutlich steigt.

Eine innerbetriebliche Tarifoptimierung kann diesen Trend unterbrechen. Ein Wechsel zu einem moderneren Continentale-Tarif kann häufig deutliche Beiträge sparen und dabei ähnliche oder sogar bessere Leistungen bieten. Das Beitragserhöhungs-Chart der Continentale dokumentiert diese historische Entwicklung transparent. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkret zu sehen, welche Ersparnis und welche Leistungsvorteile ein Wechsel bringt - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB1150, SIV/2, Z2 AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen-Zuschuss von 52 Euro pro Jahr, offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, und umfangreiche Naturheilverfahren bis zur schulmedizinischen Kostenäquivalenz. Stationär: Privatarztbehandlung, GOÄ-Erstattung auch über Höchstsätze hinaus, stationäre Psychotherapie. Zahn: 100% Zahnbehandlung, 50% Zahnersatz, 50% Kieferorthopädie, keine Jahresobergrenze.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, er nimmt keine neuen externen Kunden auf und richtet sich nur an Bestandsversicherte der Continentale. Dies führt typischerweise zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und steilerer Beitragsentwicklung im Vergleich zu offenen Tarifen. Allerdings können Versicherte der Continentale selbst über einen internen Tarifwechsel in bessere, jüngere Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.150 Euro pro Versicherungsjahr und zählt in allen Bereichen - ambulant, stationär, Zahn und Psychotherapie. Ein Selbstbehalt dieser Höhe positioniert diesen Tarif im Standard- bis gehobenen Segment: Er erfordert beim Versicherten ein Eigenrisiko, lindert aber die Beitragslast verglichen mit SB-freien Produkten.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale ist nach §204 VVG möglich. Häufig können Sie dabei die Altersrückstellungen mitnehmen und profitieren von niedrigerem Beitrag bei vergleichbaren oder besseren Leistungen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt und wie hoch der Anteil der übernommenen Altersrückstellungen ist, hängt vom konkreten Tarifziel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die verfügbaren Optionen auf. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn die aktuelle Beitragsentwicklung steil ist oder der Selbstbehalt von 1.150 Euro als hoch empfunden wird. Neuere Continentale-Tarife bieten oft kombiniert bessere Leistungen und niedrigere Beiträge - etwa mit modernerem Leistungsdesign oder jüngerem Versichertenkollektiv. Allerdings spielen Ihre persönliche Gesundheit, Ihr Alter und die verfügbaren Zielprodukte eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren individuellen Fall und empfiehlt das beste Ziel für Ihre Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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