Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.150 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1150, SIV/2, Z4 AW im Überblick

Der Continentale SB1150, SIV/2, Z4 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit umfassenden Leistungen und prämienoptimiertem Selbstbehalt ausgestattet ist. Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), bietet stationäre Privatarztbehandlung sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und deckt Zahnersatz zu 80 Prozent sowie Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab. Mit einem Selbstbehalt von 1.150 Euro pro Versicherungsjahr wird die Jahresprämie deutlich gesenkt. Der Tarif enthält auch Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (52 Euro jährlich), einen offenen Hilfsmittelkatalog und Naturheilverfahren.

Das zentrale Optimierungspotenzial liegt im internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren weniger von aktiven Neuzugängen; das schrumpfende Versichertenkollektiv kann zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren Tarif derselben Versicherergruppe kann häufig zu niedrigeren Beiträgen und ähnlichen Leistungen führen. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich; die genaue Prüfung muss im Einzelfall erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob ein Tarifwechsel im Continentale PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.150 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1150, SIV/2, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Continentale-Versicherte?

Der SB1150, SIV/2, Z4 AW der Continentale ist ein geschlossener Bestandstarif und wird nicht mehr aktiv an Neukunden vergeben. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft mit der Zeit schrumpft und das Durchschnittsalter der Versicherten steigt. Diese Entwicklung führt typischerweise zu erhöhten Prämienanpassungen, da die Kosten auf eine kleinere Gruppe verteilt werden müssen. Allerdings können bestehende Continentale-Versicherte über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG auch in geschlossene Tarife ausweichen oder in neuere offene Tarife migrieren.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr prominent kommuniziert oder im Internet aufgelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann präzise bewerten, welche Alternativen für Ihre individuelle Situation bei der Continentale verfügbar und sinnvoll sind.

Tarifwechsel im SB1150, SIV/2, Z4 AW: Ihre Chancen

Der Tarifwechsel innerhalb der Continentale ist eine bewährte Strategie, um Beiträge zu optimieren. Nach §204 VVG können Sie als Bestandsversicherter in einen anderen Tarif der gleichen Versicherergruppe wechseln, ohne die Versicherung zu wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und eine neue Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert konkrete Wechselalternativen für Sie und bewertet deren Chancen auf Kostenersparnis und Leistungserhalt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine personalisierte Handlungsempfehlung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im SB1150, SIV/2, Z4 AW - Handlungsoptionen

Der SB1150, SIV/2, Z4 AW unterliegt als geschlossener Tarif der alten Welt einem erhöhten Beitragsrisiko. Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die Alterung der verbleibenden Gruppenmitglieder führen zu Kostendruck, der sich in regelmäßigen Beitragsanpassungen manifestiert. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die sinkenden Kapitalerträge auf den Alterungsrückstellungen. Insbesondere Alte-Welt-Tarife mit hohem Selbstbehalt und gutem Leistungsumfang sind davon betroffen, da die Versichertenzahl kontinuierlich abnimmt.

Ein Tarifwechsel ist oft eine wirksame Reaktion auf steigende Prämien. Offenere oder neuere Tarife der Continentale bieten möglicherweise niedrigere Beiträge und in vielen Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart auf der Continentale-Landingpage, um historische Entwicklungen nachzuvollziehen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen Analyse unterstützen: Jetzt anmelden und erhalten Sie konkrete Wechselempfehlungen von unserem PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum Continentale SB1150, SIV/2, Z4 AW

Der Tarif bietet umfassende Leistungen: Ambulante Behandlung mit GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Bei Zahnleistungen: 100% für Zahnbehandlung und Inlays, 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie, ohne jährliche Summenbegrenzung. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert, Sehhilfen mit 52 Euro jährlich, und der offene Hilfsmittelkatalog erstattet 100% Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Der Tarif ist geschlossen und wird nicht mehr aktiv an neue, externe Kunden vergeben. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und das Durchschnittsalter der Mitglieder ansteigt, was tendenziell zu höheren Beitragsanpassungen führt. Allerdings können bestehende Continentale-Versicherte über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in andere Tarife wechseln und damit oft von besserer Beitragsstabilität profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.150 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Psychotherapie, Vorsorgeleistungen). Dieser relativ hohe Selbstbehalt reduziert die monatliche Prämie erheblich und positioniert den Tarif im oberen SB-Segment. Versicherte, die wenig Leistungen in Anspruch nehmen, profitieren von niedrigeren Beiträgen; bei häufigen Arztkontakten oder zahnmedizinischen Maßnahmen wird die Schwelle schnell erreicht.
Ja, als Continentale-Versicherter haben Sie die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der Continentale-Gruppe. Ein Wechsel zu einem offeneren oder neueren Tarif kann häufig zu niedrigeren Beiträgen führen. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie jüngeren Alters oder in gutem Gesundheitszustand sind. Der hohe Selbstbehalt von 1.150 Euro kann bei regelmäßigen Arztkontakten lästig wirken. Offenere oder neuere Tarife der Continentale bieten möglicherweise niedrigere Selbstbehalte, stabilere Beitragsentwicklung und ähnliche oder bessere Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, welche Alternativen für Sie verfügbar sind und wie viel Ersparnis tatsächlich möglich ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert