Continentale SB1150, SIV/2, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB1150, SIV/2, Z4 AW im Überblick
Der Continentale SB1150, SIV/2, Z4 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der mit umfassenden Leistungen und prämienoptimiertem Selbstbehalt ausgestattet ist. Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), bietet stationäre Privatarztbehandlung sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und deckt Zahnersatz zu 80 Prozent sowie Zahnbehandlung zu 100 Prozent ab. Mit einem Selbstbehalt von 1.150 Euro pro Versicherungsjahr wird die Jahresprämie deutlich gesenkt. Der Tarif enthält auch Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (52 Euro jährlich), einen offenen Hilfsmittelkatalog und Naturheilverfahren.
Das zentrale Optimierungspotenzial liegt im internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale. Geschlossene Tarife wie dieser profitieren weniger von aktiven Neuzugängen; das schrumpfende Versichertenkollektiv kann zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren Tarif derselben Versicherergruppe kann häufig zu niedrigeren Beiträgen und ähnlichen Leistungen führen. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich; die genaue Prüfung muss im Einzelfall erfolgen.
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Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




