Continentale SB1150, SIV/2, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB1150, SIV/2, Z5 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale mit gehobener Ausstattung: Ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor), stationäre Chefarztbehandlung über den GOÄ-Höchstsätzen hinaus, 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, und ein Selbstbehalt von 1.150 EUR pro Versicherungsjahr. Die Alte-Welt-Klassifizierung und geschlossene Positionierung signalisieren eine etablierte Risikogemeinschaft ohne Neukunden-Zustrom.
Der 1.150-EUR-Selbstbehalt liegt im höheren Segment und ist typisch für geschlossene Bestands-Tarife dieser Ausstattungsklasse. Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten vielen Versicherten die Möglichkeit, zu moderner ausgestatteten oder kostengünstigeren Alternativen innerhalb der Continentale zu wechseln. Bei geschlossenen Tarifen schrumpft die Risikogemeinschaft durch demografische Alterung, was tendenziell zu höheren Prämienentwicklungen führt - ein Faktor, den Versicherte in ihrer Optimierungsstrategie berücksichtigen sollten.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das Potenzial eines Tarifwechsels für Ihren Continentale PKV-Tarif zu bewerten und die besten Alternativen zu finden.
Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/2: Privatarztbehandlung.
SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




