Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.150 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB1150, SIV/2, Z5 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale mit gehobener Ausstattung: Ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor), stationäre Chefarztbehandlung über den GOÄ-Höchstsätzen hinaus, 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, und ein Selbstbehalt von 1.150 EUR pro Versicherungsjahr. Die Alte-Welt-Klassifizierung und geschlossene Positionierung signalisieren eine etablierte Risikogemeinschaft ohne Neukunden-Zustrom.

Der 1.150-EUR-Selbstbehalt liegt im höheren Segment und ist typisch für geschlossene Bestands-Tarife dieser Ausstattungsklasse. Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten vielen Versicherten die Möglichkeit, zu moderner ausgestatteten oder kostengünstigeren Alternativen innerhalb der Continentale zu wechseln. Bei geschlossenen Tarifen schrumpft die Risikogemeinschaft durch demografische Alterung, was tendenziell zu höheren Prämienentwicklungen führt - ein Faktor, den Versicherte in ihrer Optimierungsstrategie berücksichtigen sollten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das Potenzial eines Tarifwechsels für Ihren Continentale PKV-Tarif zu bewerten und die besten Alternativen zu finden.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.150 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/2: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den geschlossenen Status des Continentale-Tarifs relevant?

Der Continentale SB1150, SIV/2, Z5 AW ist für externe Neukunden nicht zugänglich - ein klassisches Merkmal geschlossener Bestands-Tarife. Bestehende Versicherte der Continentale können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin aus diesem oder in andere Tarife derselben Gesellschaft wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe führt zu einer ungünstigeren Altersstruktur, was über die Jahre zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen beitragen kann.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv vermarktet oder in öffentlichen Tarifportalen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche etablierten Tarife und kann gezielt empfehlen, ob ein Wechsel zu einem offenen oder neueren Tarif der Continentale wirtschaftlich sinnvoll ist.

Welche Tarifwechsel-Chancen ergeben sich aus der Bisex-Klassifizierung?

Als Bisex-Tarif mit 1.150 EUR Selbstbehalt und GOÄ-Höchstsätzen bildet dieser Tarif einen soliden Standard. Ein Wechsel nach §204 VVG in einen moderneren Tarif desselben Versicherers ist möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden; ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von dem konkreten Ziel-Tarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versorgung und identifiziert, welche Alternativen niedrigere Beiträge oder bessere Leistungen für Sie bereitstellen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die Grundlage für eine informierte Entscheidung: Jetzt anmelden

Wie geht man mit Beitragserhöhungen im SB1150, SIV/2, Z5 AW um?

Geschlossene Alte-Welt-Tarife sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Der demografische Wandel und die medizinische Kostenentwicklung führen bei einer schrumpfenden und überalternden Risikogemeinschaft zu steilen Prämiensteigerungen. Die hohe Selbstbeteiligung von 1.150 EUR mildert zwar den Prämienanteil, schützt aber nicht vor drastischen Anhebungen in den kommenden Jahren.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihre Ausstiegsmöglichkeit: Häufig finden sich modernere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu stabileren Beitragszahlen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart des Versicherers an, um die historische Entwicklung einzuordnen. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Wechsel-Szenarien durchzurechnen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB1150, SIV/2, Z5 AW

Dieser Tarif kombiniert ambulante Höchstsätze (bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor), stationäre Chefarztbehandlung über den GOÄ-Höchstsätzen, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 52 EUR jährlich für Sehhilfen, vollständige Zahnbehandlung (100%), 80% Zahnersatz ohne Summengrenzen und 80% Kieferorthopädie, offenen Hilfsmittelkatalog (100% Kostenerstattung), Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und alternative Medizin (bis zum Schulmedizin-Kostensatz) - alles bei 1.150 EUR Selbstbehalt pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen, externen Versicherten auf. Das bedeutet eine langsam schrumpfende Risikogemeinschaft und tendenziell höhere Beitragsdynamik durch Überalterung. Bestehende Continentale-Versicherte können jedoch intern wechseln. Für sie bietet der geschlossene Status das Chancenpotenzial eines §204 VVG Wechsels zu günstigeren oder moderneren Tarifen desselben Versicherers.
Der Selbstbehalt beträgt 1.150 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Versicherungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Psychotherapie, Vorsorge). Das positioniert den Tarif im höheren SB-Segment und ist typisch für etablierte Bestands-Tarife dieser Ausstattungsklasse mit Höchstsätzen. Zwar reduziert der hohe Selbstbehalt die monatliche Prämie, bietet aber weniger Schutz vor Zahlungsschocks bei Behandlungen.
Ja, als Continentale-Versicherter steht Ihnen ein Wechsel nach §204 VVG zu einem anderen Tarif desselben Versicherers offen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, und in manchen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob diese Konditionen für Ihren speziellen Wechsel gelten, hängt vom Ziel-Tarif und Ihrer Situation ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Wenn Sie jünger sind, möglicherweise niedrigere Altersrückstellungen haben und von moderner ausgestatteten Tarifen mit gleichen oder besseren Leistungen profitieren könnten, ist ein Wechsel oft attraktiv. Der geschlossene Status und die hohe Selbstbeteiligung machen solche Tarife anfällig für Beitragssteigerungen - das ist ein starkes Argument für einen Wechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob sich ein Wechsel für Sie rechnet oder ob Ihre aktuelle Versorgung optimal bleibt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert