Continentale SB1150, SVI, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB1150, SVI, Z2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB1150, SVI, Z2 AW aus der Alten Welt richtet sich an Bestandskunden der Continentale und kombiniert eine umfassende ambulante Versorgung mit Mehrbettzimmer im stationären Bereich. Mit einem Selbstbehalt von 1.150 EUR jährlich und Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen) deckt dieser Tarif große Teile des Behandlungsspektrums ab. Die zahnärztliche Komponente Z2 erstattet Zahnbehandlungen vollständig und Zahnersatz zu 50 Prozent, ohne jährliche Summengrenzen.
Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt mit schrumpfender Risikogemeinschaft sieht sich der Continentale SB1150 mit Beitragserhöhungen konfrontiert, die durch die demografische Alterung des Bestandes und steigende Behandlungskosten getrieben werden. Dennoch besteht für Continentale-Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, der in vielen Fällen Beitragseinsparungen und gleich- oder bessere Leistungen ermöglicht, häufig ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den Continentale PKV-Tarif und zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten auf.
Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




