Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.150 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1150, SVI, Z2 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif Continentale SB1150, SVI, Z2 AW aus der Alten Welt richtet sich an Bestandskunden der Continentale und kombiniert eine umfassende ambulante Versorgung mit Mehrbettzimmer im stationären Bereich. Mit einem Selbstbehalt von 1.150 EUR jährlich und Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen) deckt dieser Tarif große Teile des Behandlungsspektrums ab. Die zahnärztliche Komponente Z2 erstattet Zahnbehandlungen vollständig und Zahnersatz zu 50 Prozent, ohne jährliche Summengrenzen.

Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt mit schrumpfender Risikogemeinschaft sieht sich der Continentale SB1150 mit Beitragserhöhungen konfrontiert, die durch die demografische Alterung des Bestandes und steigende Behandlungskosten getrieben werden. Dennoch besteht für Continentale-Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, der in vielen Fällen Beitragseinsparungen und gleich- oder bessere Leistungen ermöglicht, häufig ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den Continentale PKV-Tarif und zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.150 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1150, SVI, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der Continentale?

Der Continentale SB1150, SVI, Z2 AW nimmt keine neuen, von außen kommenden Kunden auf; es handelt sich um einen geschlossenen Bestandstarif für bereits versicherte Kunden der Continentale. Allerdings können bestehende Continentale-Versicherte des gleichen Versicherers im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in diesen oder andere Tarife wechseln. Das schrumpfende Kollektiv führt zu beschleunigter Beitragsentwicklung, da weniger Versicherte die Kosten tragen.

Ältere, geschlossene Tarife wie der Continentale SB1150 werden oft nicht mehr aktiv beworben und sind in Vergleichstabellen kaum sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hält einen vollständigen Überblick über geschlossene und veraltete Tarife und kann sachkundig empfehlen, welche Alternativen zu Ihrer Situation passen und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

Tarifwechsel in der Continentale: Ihre Chancen

Im Rahmen des §204 VVG können Sie innerhalb der Continentale einen internen Tarifwechsel durchführen. Hierbei werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen in vielen Fällen angerechnet, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich oder fällt deutlich kürzer aus. Die genaue Ausgestaltung hängt jedoch von Ihrem individuellen Profil und dem Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und identifiziert bessere und kostengünstigere Alternativen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im SB1150: Was tun?

Der Continentale SB1150 ist als geschlossener Tarif der Alten Welt besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Das Risikokollektiv schrumpft kontinuierlich, während die Altersstruktur ansteigt und medizinische Kosten wachsen. Dies führt zu Prämienanstiegen, die über dem Durchschnitt liegen können. Ein Wechsel in einen offeneren oder neueren Tarif der Continentale kann Abhilfe bringen, zumal oft bessere oder gleichwertige Leistungen verfügbar sind und die Beiträge durch ein größeres, jüngeres Kollektiv gedämpft werden.

Der §204 VVG-Wechsel ist Ihre strategische Antwort auf Beitragserhöhungen in diesem Segment. Viele Bestandskunden können durch einen gut gewählten Tarifwechsel ihre Prämie senken, ohne bedeutende Leistungen aufzugeben. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung Ihres Bestands zu verstehen. Danach zeigt Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse den konkretesten Weg nach vorne: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB1150, SVI, Z2 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen Satz und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Im stationären Bereich (Mehrbettzimmer) werden Regelärzte und Belegärzte bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3-fach für Ärzte, 1,8-fach technisch) erstattet. Zahnbehandlungen sind zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 50%, ohne jährliche Höchstgrenzen. Psychotherapie bis 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 52 EUR pro Jahr, Hilfsmittel zu 100% aus offenem Katalog, Vorsorgeleistungen und Impfungen ohne zeitliche Begrenzung.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden. Das bedeutet: Die Continentale nimmt keine neuen Versicherten aus anderen Versicherungen auf. Für Bestandskunden der Continentale bleibt jedoch der interne Tarifwechsel (§204 VVG) möglich. Als geschlossener Tarif mit schrumpfendem Bestand wird die Altersstruktur ungünstiger und die Beitragsdynamik beschleunigt sich stärker als in offenen Tarifen mit regelmäßigen Neuzugängen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.150 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein Standard-SB für Continentale-Tarife, der ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen umfasst. Mit diesem SB-Niveau positioniert sich der Continentale SB1150 im mittleren Segment und erfordert eine finanzielle Beteiligung für jedes Versicherungsjahr, bevor die volle Kostenerstattung eintritt.
Ja, auf Basis des §204 VVG können Sie innerhalb der Continentale wechseln. Häufig sind niedrigere Beiträge durch optimierte Tarife des gleichen Versicherers möglich. In den meisten Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und eine Gesundheitsprüfung ist oft entbehrlich oder verkürzt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechsel konkret vorteilhaft sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das kommt stark auf Ihre Situation an: Ihr Alter, Gesundheitszustand, die verfügbaren Zieltarife der Continentale und wie sich Ihre Prämie entwickelt. Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt mit hohem Selbstbehalt und Mehrbettzimmer besteht oft ein wirtschaftlicher Anreiz zu wechseln, insbesondere wenn neuere Tarife bessere Leistungen (z.B. Einbettzimmer) zu geringeren Prämien anbieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren Tarif und zeigt, ob und in welcher Kombination ein Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert