Continentale SB1150, SVI, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB1150, SVI, Z4 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB1150, SVI, Z4 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. richtet sich an Bestandskunden, die eine umfassende ambulante und zahnmedizinische Versorgung mit soliden stationären Leistungen suchen. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.150 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Erstattungen bis zur GOÄ-Höchstsatzgrenze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), 80-prozentige Zahnersatzdeckung, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und volle Kostenübernahme für Hilfsmittel in einfacher Ausführung. Mehrbettzimmer und fehlende Chefarztbehandlung kennzeichnen die stationäre Ausrichtung dieses älteren Tarifmodells.
Als geschlossener Bestandstarif ist der SB1150, SVI, Z4 AW dem sinkenden Versichertenkollektiv der Alten Welt ausgesetzt, was Beitragserhöhungen über der inflationären Entwicklung wahrscheinlich macht. Allerdings bietet sich bestehenden Continentale-Versicherten eine Chance: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG lassen sich häufig günstigere Tarife mit besseren oder gleichwertigen Leistungen realisieren. Ob die Übernahme der Altersrückstellungen und der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sind, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden.
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Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




