Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.150 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB1150, SVI, Z4 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB1150, SVI, Z4 AW der Continentale Krankenversicherung a.G. richtet sich an Bestandskunden, die eine umfassende ambulante und zahnmedizinische Versorgung mit soliden stationären Leistungen suchen. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.150 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif Erstattungen bis zur GOÄ-Höchstsatzgrenze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), 80-prozentige Zahnersatzdeckung, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und volle Kostenübernahme für Hilfsmittel in einfacher Ausführung. Mehrbettzimmer und fehlende Chefarztbehandlung kennzeichnen die stationäre Ausrichtung dieses älteren Tarifmodells.

Als geschlossener Bestandstarif ist der SB1150, SVI, Z4 AW dem sinkenden Versichertenkollektiv der Alten Welt ausgesetzt, was Beitragserhöhungen über der inflationären Entwicklung wahrscheinlich macht. Allerdings bietet sich bestehenden Continentale-Versicherten eine Chance: Im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG lassen sich häufig günstigere Tarife mit besseren oder gleichwertigen Leistungen realisieren. Ob die Übernahme der Altersrückstellungen und der Verzicht auf eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sind, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren aktuellen Continentale PKV-Tarif und identifiziert Ersparnis- und Verbesserungsmöglichkeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.150 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1150, SVI, Z4 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der SB1150, SVI, Z4 AW geschlossen?

Der SB1150, SVI, Z4 AW zählt zu den älteren Tarifgenerationen der Continentale und nimmt seit Jahren keine Neukunden mehr auf. Diese Schließung ist typisch für Tarife der Alten Welt, deren Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft. Bestehende Versicherte profitieren zwar von erworbenen Leistungen und Altersrückstellungen, sind aber anfälliger für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, da die schwindende Versichertengruppe die Kosten unter weniger Schultern verteilen muss.

Das ist keine Sackgasse: Bestehende Continentale-Versicherte können problemlos innerhalb des gleichen Versicherers in einen offenen oder besseren Tarif wechseln. Ältere oder geschlossene Tarife sind oft vergessen, aber unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den Überblick und kann gezielt identifizieren, welche modernen Tarife derselben Continentale bei gleichbleibenden oder besseren Leistungen erhebliche Ersparnis ermöglichen.

Tarifwechsel im SB1150, SVI, Z4 AW: Ihre Möglichkeiten

Der Weg aus diesem Tarif heraus führt über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG, eine gesetzlich verankerte Möglichkeit, innerhalb der Continentale in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können dabei die bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob diese Konditionen im Einzelfall zutreffen, hängt vom Zieltarif und der persönlichen Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der konkrete Schritt: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchleuchtet Ihren Tarif und gibt Ihnen Klarheit über verfügbare Optionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Tarife der Continentale für Ihre Situation sinnvoll sind, und leitet den Wechsel ein. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Analyse.

Beitragserhöhung im SB1150, SVI, Z4 AW: Was tun?

Besitzer des SB1150, SVI, Z4 AW berichten regelmäßig von Beitragserhöhungen, die deutlich über der Inflation liegen. Der Grund liegt in der Tarifstruktur: Das schrumpfende Versichertenkollektiv der Alten Welt muss Leistungskosten und Verwaltungsaufwände untereinander aufteilen, während die Gruppe selbst älter und kostenintensiver wird. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen im Zahnersatz und in der Ambulanz, die Tarife mit 80% Zahnersatz und GOÄ-Höchstsätzen besonders treffen.

Der Tarifwechsel ist häufig die bessere Antwort: Jüngere oder offene Tarife der Continentale profitieren von besserer Altersstruktur und moderaterer Kostendynamik, oft mit Beitragseinsparungen von 20 bis 50 Prozent möglich. Informieren Sie sich unter dem Beitragserhöhungs-Chart über die Entwicklung dieser Tariffamilie. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen und erfahren Sie, wie ein Wechsel Ihre Prämie stabilisieren kann: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum Continentale SB1150, SVI, Z4 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen pro Kalenderjahr gedeckt. Sehhilfen werden mit 52 Euro pro Jahr erstattet, Hilfsmittel zu 100 Prozent. Stationär deckt der SVI Regel- und Belegarzt ab (Belegarzt bis 2,3-fach GOÄ). Zahnbehandlung ist zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu jeweils 80%, mit GOZ-Höchstsätzen bis 3,5-fach und ohne Jahresdeckelung.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden der Continentale auf. Dies bedeutet für Bestandskunden, dass das Versichertenkollektiv altert und schrumpft. Das wiederum führt zu Beitragserhöhungen, die schneller steigen als in jüngeren, offenen Tarifen. Allerdings bleibt das Wechselrecht bestehen: Bestehende Continentale-Versicherte können über §204 VVG jederzeit in offene oder bessere geschlossene Tarife derselben Continentale wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.150 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater bis höherer Selbstbehalt, der bei jedem Versicherungsfall (ambulant, stationär und zahnmedizinisch) zur Anwendung kommt. Er reduziert die Prämie im Vergleich zu Tarifen ohne Selbstbehalt, belastet aber im Schadensfall das eigene Portemonnaie stärker.
Ja, als bestehender Continentale-Versicherter können Sie von Ihrem Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG Gebrauch machen. Dies bedeutet, dass Sie, ohne den Versicherer zu wechseln, bei der Continentale bleiben und stattdessen einen anderen Tarif wählen. In vielen Fällen sind Einsparungen möglich, und häufig werden Altersrückstellungen übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die Details. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte ja, besonders wenn die Beitragserhöhungen schmerzen und das Alter unter 50 Jahren liegt. Der SB1150, SVI, Z4 AW ist kein schlechter Tarif - seine Leistungen (GOÄ-Höchstsätze, 80% Zahnersatz, 30 Psychotherapie-Sitzungen, offener Hilfsmittelkatalog) sind großzügig. Aber die Altersstruktur und die Schließung des Tarifs wirken sich negativ auf die Beitragsdynamik aus. Ob ein Wechsel in einen modernen Tarif Sinn macht, hängt vom Alter, dem Gesundheitszustand und dem verfügbaren Zieltarif ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert diese Faktoren und gibt Ihnen eine konkrete Empfehlung, ob und in welche Tarife ein Wechsel sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert