Continentale SB1150, SVI, Z5 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Continentale SB1150, SVI, Z5 AW im Profil
Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale mit hohem Selbstbehalt von 1.150 EUR: Der SB1150 kombiniert umfassende Leistungen mit einer deutlichen Kostenverantwortung des Versicherten. Die ambulante Versorgung folgt den GOÄ Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet ohne jährliche Summenbegrenzung, und Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. Im Mehrbettprivatbereich erfolgt die stationäre Versorgung als Regel- und Belegarztleistungen mit reduzierten GOÄ-Multiplikatoren (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen).
Als geschlossener Tarif steht der SB1150 nur noch bestehenden Versicherten des gleichen Versicherers offen, denen ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale möglich ist. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und zunehmende Alterung des Versichertenkollektivs führen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte eröffnet sich dadurch oft die Chance, durch einen gut gewählten Tarifwechsel Prämien zu senken und gleichzeitig Leistungen zu bewahren oder zu optimieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optionen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Sie verfügbar sind.
Basismerkmale
SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SVI: Regel- und Belegarztleistungen.
SVI: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z5: Keine Summenbegrenzung.
Z5: Nicht erforderlich.




