Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.150 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Continentale SB1150, SVI, Z5 AW im Profil

Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale mit hohem Selbstbehalt von 1.150 EUR: Der SB1150 kombiniert umfassende Leistungen mit einer deutlichen Kostenverantwortung des Versicherten. Die ambulante Versorgung folgt den GOÄ Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet ohne jährliche Summenbegrenzung, und Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. Im Mehrbettprivatbereich erfolgt die stationäre Versorgung als Regel- und Belegarztleistungen mit reduzierten GOÄ-Multiplikatoren (bis 2,3-fach für ärztliche Leistungen).

Als geschlossener Tarif steht der SB1150 nur noch bestehenden Versicherten des gleichen Versicherers offen, denen ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der Continentale möglich ist. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und zunehmende Alterung des Versichertenkollektivs führen häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte eröffnet sich dadurch oft die Chance, durch einen gut gewählten Tarifwechsel Prämien zu senken und gleichzeitig Leistungen zu bewahren oder zu optimieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optionen im Continentale PKV-Tarif-Portfolio für Sie verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.150 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB1150: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB1150: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB1150: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB1150: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB1150: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB1150: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SVI: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

SVI: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

SVI: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z5: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z5: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z5: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z5: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB1150, SVI, Z5 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Auswirkungen auf Ihre Beitragsentwicklung

Der SB1150 ist seit Jahren geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und überaltert. In einem schrumpfenden Kollektiv verteilen sich steigende medizinische Kosten auf weniger Schultern, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt. Im Gegensatz zu offenen Tarifen, die von Neuzugang und ausgeglichener Altersstruktur profitieren, trägt der SB1150 ein erhöhtes Kostensteigerungsrisiko.

Allerdings können Bestandsversicherte der Continentale einen internen Tarifwechsel nutzen, um dieser Dynamik zu entkommen. Der PKV-Sachverständige Herr Ferdinand Halm verfügt über tiefe Kenntnisse älterer, geschlossener Continentale-Tarife und kann konkrete Ausstiegswege aufzeigen, die Altersrückstellungen bewahren und oft mit reduzierten Prämien einhergehen.

Tarifwechsel im SB1150: Ihre innerbetrieblichen Möglichkeiten

Der §204 VVG Tarifwechsel ermöglicht es Ihnen, innerhalb der Continentale einen anderen Tarif zu wählen, ohne den Versicherer zu verlassen. Das ist entscheidend, denn ein Wechsel zu einem anderen Versicherer käme einer Neubewertung durch Gesundheitsprüfung gleich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen beim internen Tarifwechsel erhalten bleiben, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie alle verfügbaren Continentale-Alternativen und berechnet die Einsparungspotenziale. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um konkrete Wechseloptionen zu erhalten.

Beitragserhöhung im SB1150: Handlungsstrategien

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der SB1150 sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, weil die Altersstruktur kontinuierlich ungünstiger wird. Die sinkende Versichertenzahl führt dazu, dass Leistungsausgaben stärker Gewicht bekommen, und medizinische Kostensteigerungen treffen ein schrumpfendes Kollektiv. Eine Beitragserhöhung signalisiert oft die Notwendigkeit, den Tarif zu überdenken.

Hier bietet sich ein Tarifwechsel als proaktive Antwort an. Häufig erhalten Sie in einem moderateren Continentale-Tarif bessere Bedingungen bei ähnlichen oder sogar verbesserten Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die Prämienentwicklung des SB1150 über Zeit. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden eine persönliche Handlungsempfehlung erstellen und erfahren Sie, welche Tarife aktiv für Sie infrage kommen.

Häufige Fragen zum Continentale SB1150, SVI, Z5 AW

Der SB1150 bietet ambulante Versorgung bis zu den GOÄ Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent abgedeckt, Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Obergrenze. Sie erhalten 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 52 EUR für Sehhilfen jährlich, sowie Naturheilverfahren und offenen Hilfsmittelkatalog (100% in einfacher Ausführung). Stationär erfolgt die Versorgung im Mehrbettprivatbereich mit Regel- und Belegarzt bis 2,3-fach GOÄ für ärztliche Leistungen.
Der SB1150 ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass er für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt, da steigende Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Für Bestandsversicherte der Continentale bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, was oft eine attraktive Ausstiegsoption darstellt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.150 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein hoher Selbstbehalt. Dieser gilt für ambulante Behandlung, stationäre Versorgung und auch für Vorsorgeleistungen. Der SB1150 positioniert sich damit im Premium-Selbstbehalt-Segment und bedeutet eine erhebliche Kostenverantwortung des Versicherten für jedes Versicherungsjahr. Dafür profitieren Sie von den Höchstsatz-Leistungen bei ambulanter Versorgung.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der Continentale nach §204 VVG ist für Sie möglich. In vielen Fällen können Sie durch einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif Beiträge reduzieren, während in den meisten Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben. In aller Regel ist bei einem internen Tarifwechsel eine erneute Gesundheitsprüfung nicht notwendig, und häufig werden bestehende Altersrückstellungen überführt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und ob Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab und kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Prüfung beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das für Ihre individuelle Situation.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Tarif-Angebot ab. Als geschlossener Alte-Welt-Tarif mit hohem Selbstbehalt von 1.150 EUR ist der SB1150 typischerweise ein Kandidat für einen optimierten Tarifwechsel. Insbesondere wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert werden oder einen tieferen Selbstbehalt bevorzugen, lohnt sich die Analyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berechnet für Sie konkret, welcher Continentale-Tarif Ihre Situation am besten löst und ob die Prämien sinken oder die Leistungen steigen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert