Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 153 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: Continentale SB153, SIV/1, Z2 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SIV/1, Z2 AW der Continentale richtet sich an etablierte Versicherte mit einem moderaten Selbstbehalt von 153 Euro pro Versicherungsjahr. Mit ambulanten Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, privatärztlicher Behandlung im Einbettzimmer und vollständiger Kostenübernahme für Zahnbehandlung gehört dieser Tarif der Alten Welt zu den Premium-Standardtarifen mit breiter Leistungsabdeckung. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 52 Euro pro Jahr und ein offener Hilfsmittelkatalog vervollständigen das Leistungsspektrum.

Als geschlossener Tarif ist der SB153, SIV/1, Z2 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte des Unternehmens können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen oder andere Tarife wechseln und dabei häufig Altersrückstellungen mitnehmen sowie von moderatem Selbstbehalt und stabilen Leistungsgarantien profitieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob dieser Continentale PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt oder ob ein Wechsel zu besseren Konditionen führt.

Basismerkmale

Selbstbehalt153 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Z2: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im Continentale: SB153, SIV/1, Z2 AW versichert?
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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der SB153, SIV/1, Z2 AW ein geschlossener Tarif?

Der Continentale SB153, SIV/1, Z2 AW nimmt keine neuen Kunden aus anderen Versicherungsunternehmen auf. Dieser Status bedeutet, dass das Versichertenkollektiv aus einer fest begrenzten Gruppe besteht, die nicht wächst, sondern durch Alterung und Fluktuation schrumpft. Dies führt zu negativen Umlagemengen und trägt zu überproportionalen Beitragsanpassungen bei. Dennoch bleibt der Tarif für interne Tarifwechsler innerhalb der Continentale relevant, da der §204 VVG Tarifwechsel ein bewährter Weg ist, um von besseren Konditionen in neueren oder günstigeren Tarifen zu profitieren.

Geschlossene Tarife dieser Generation werden von den Versicherern nicht aktiv kommuniziert und sind selten in öffentlichen Tarifvergleichen zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Bestände und kann einschätzen, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll ist und welche Alternativen eine bessere Prämienentwicklung versprechen.

Tarifwechsel im SB153, SIV/1, Z2 AW: Was ist möglich?

Der §204 VVG ermöglicht es Ihnen, innerhalb der Continentale in einen anderen Tarif zu wechseln. Ein Tarifwechsel wird nicht durch eine erneute Gesundheitsprüfung verzögert und in vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen angerechnet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob ein Wechsel zu einem offenen Tarif oder zu einem anderen geschlossenen Bestandstarif mit besseren Prämien möglich ist. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden und erfahren Sie konkrete Sparpotenziale.

Beitragserhöhung im SB153, SIV/1, Z2 AW: Strategie und Handlung

Der geschlossene Status dieses Alten-Welt-Tarifs führt zu einer schrumpfenden Versichertenbasis, die medizinische Kostensteigerungen auf immer weniger Schultern verteilt. Das Risiko für deutliche Beitragssprünge ist damit strukturell höher als in offenen Tarifen mit aktiver Neukundengewinnung. Sinkende Kapitalerträge und eine älter werdende Gruppe verstärken diesen Trend zusätzlich. Eine regelmäßige Überprüfung der Prämienentwicklung ist daher ratsam.

Viele Versicherte nutzen Beitragserhöhungen als Anlass, einen Tarifwechsel zu prüfen - und finden häufig günstigere Alternativen ohne Leistungseinbußen. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart des Versicherers an, um die Preisentwicklung einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wo Einsparpotenziale liegen: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Bewertung vom PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum Continentale SB153, SIV/1, Z2 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ ab, privatärztliche Behandlung im Einbettzimmer stationär auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu je 50%, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 52 Euro einmal pro Jahr, einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, alternative Heilmethoden bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten, und Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. er nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Dies bedeutet für bestehende Versicherte, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und Beiträge tendenziell stärker angepasst werden. Allerdings können interne Versicherte der Continentale über §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder ihn verlassen, um günstigere Alternativen zu nutzen.
Der Selbstbehalt beträgt 153 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für Ambulant und Stationär. Dies ist ein moderater Selbstbehalt, der über dem reinen Null-Euro-Tarif liegt, aber weit unter hohen Varianten (etwa 500-1000 Euro). Die Zuzahlung ist also eher gering und typisch für Premium-Bestandstarife der Alten Welt.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie innerhalb der Continentale in einen anderen Tarif wechseln. Dabei werden in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen mitgenommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen konkret machbar ist, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen.
Der Tarifwechsel lohnt sich typischerweise für Versicherte, die unter den Beitragserhöhungen des geschlossenen Bestands leiden oder bei einer Lebensveränderung (Alter, Gesundheitszustand) bessere Leistung oder niedrigere Prämien suchen. Jüngere oder gesunde Versicherte können oft zu offenen Tarifen mit günstigerer Prämienentwicklung wechseln. Ob dieser Tarif in Ihrer persönlichen Situation optimiert werden kann, beurteilt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen einer kostenlosen Analyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert