Continentale SB153, SIV/1, Z2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: Continentale SB153, SIV/1, Z2 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif SB153, SIV/1, Z2 AW der Continentale richtet sich an etablierte Versicherte mit einem moderaten Selbstbehalt von 153 Euro pro Versicherungsjahr. Mit ambulanten Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ, privatärztlicher Behandlung im Einbettzimmer und vollständiger Kostenübernahme für Zahnbehandlung gehört dieser Tarif der Alten Welt zu den Premium-Standardtarifen mit breiter Leistungsabdeckung. Psychotherapie mit bis zu 30 Sitzungen jährlich, Sehhilfen mit 52 Euro pro Jahr und ein offener Hilfsmittelkatalog vervollständigen das Leistungsspektrum.
Als geschlossener Tarif ist der SB153, SIV/1, Z2 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte des Unternehmens können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen oder andere Tarife wechseln und dabei häufig Altersrückstellungen mitnehmen sowie von moderatem Selbstbehalt und stabilen Leistungsgarantien profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob dieser Continentale PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt oder ob ein Wechsel zu besseren Konditionen führt.
Basismerkmale
SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z2: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Z2: Keine Summenbegrenzung.
Z2: Nicht erforderlich.




