Continentale
PKV-Anbieter Continentale
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 153 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: Continentale SB153, SIV/1, Z4 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G. aus der Alten Welt: Der SB153, SIV/1, Z4 AW kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 153 Euro pro Versicherungsjahr mit Premium-Leistungen im stationären Bereich. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach bei ärztlichen Leistungen), im Krankenhaus erhalten Versicherte Privatarztbehandlung auch über die Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Jahresobergrenzen rundet das Profil ab.

Als geschlossener Tarif trägt dieser Bestand zunehmend zur Risikogemeinschaft bei, eine typische Beitragserhöhungs-Dynamik geschlossener Alten-Welt-Tarife. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet in vielen Fällen Raum für Anpassungen: Häufig lassen sich Beitrag und Leistungen optimieren, ohne den Versicherer zu wechseln. Altersrückstellungen können in der Regel teilweise oder vollständig übernommen werden, eine Gesundheitsprüfung fällt oft nicht oder nur reduziert an.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet konkrete Wechseloptionen im Continentale PKV-Tarif SB153, SIV/1, Z4 AW und zeigt, wo Einsparungen realistische Chancen haben.

Basismerkmale

Selbstbehalt153 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.

Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.

Ärztliche Behandlung

SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).

Erstattet werden Impfungen.

Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

SIV/1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Summenbegrenzung

Z4: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

Z4: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Continentale-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossen: Was bedeutet das für den SB153, SIV/1, Z4 AW?

Der Continentale-Tarif ist nicht mehr für Neumitglieder von außen zugänglich, erhält aber weiterhin Versichertenwechsel aus anderen Continentale-Tarifen. Das Versichertenkollektiv schrumpft demografisch bedingt, während durchschnittliche Altersrückstellungen anwachsen; diese Mechanik führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in geschlossenen Beständen. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen, um in bessere oder günstigere Tarife des gleichen Anbieters zu wechseln.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben und fallen aus dem Standard-Produktfokus heraus. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestands- und geschlossenen Tarife und kann konkret prüfen, welche interne Wechseloption zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Tarifwechsel im Continentale-Bestand: Optionen nach §204 VVG

Der SB153, SIV/1, Z4 AW erlaubt einen Tarifwechsel innerhalb der Continentale ohne Anbieter-Wechsel. Ein solcher Wechsel erfolgt ohne Gesundheitsprüfung in vielen Fällen, insbesondere dann, wenn Sie in einen neueren Tarif mit gleichem oder höherem Leistungsniveau wechseln. Altersrückstellungen werden häufig zumindest teilweise angerechnet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition und recherchiert verfügbare Zieltarife innerhalb des Continentale-Portfolios. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie Sie optimieren können: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im SB153, SIV/1, Z4 AW und der Weg nach oben

Dieser alte, geschlossene Tarif steht unter strukturellem Druck: Die Versichertenfluktuation, konzentrierte Alterung und steigende medizinische Kosten führen zu Beitragssprüngen, die über dem Durchschnitt der Neuen-Welt-Tarife liegen. Geschlossene Bestände können nicht durch Neukundengeschäft ausgeglichen werden; jedes Jahr fällt mehr weg, als dazukommt.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist die direkte Handlungsoption. In vielen Fällen stehen bessere oder zumindest kostengünstigere Alternativen zur Verfügung, auch innerhalb der Continentale. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich dieser Tarif entwickelt hat. Lassen Sie dann unseren PKV-Sachverständigen prüfen, wohin Ihre optimale Reise geht: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt konkrete Einsparungspotenziale auf: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum Continentale SB153, SIV/1, Z4 AW

Ambulant ersetzt die Continentale bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: bis 3,5-fach bei ärztlichen Leistungen, bis 2,5-fach bei technischen Leistungen, bis 1,3-fach bei Laborleistungen. Im Krankenhaus profitieren Sie von Privatarztbehandlung sogar über die GOÄ-Höchstsätze hinaus und Einbettzimmer. Stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen. Zahnbehandlung wird mit 100% erstattet, Zahnersatz mit 80% und ohne Jahresobergrenzen. Psychotherapie: bis 30 Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen: 52 Euro pro Jahr. Hilfsmittel werden zu 100% erstattet.
Der Tarif ist geschlossen für externe Neukunden, nimmt aber noch Versicherte aus anderen Continentale-Tarifen an. Das bedeutet: Das Versichertenkollektiv wird immer älter und kleiner, Kosten konzentrieren sich auf weniger Schultern. Die Beitragsentwicklung ist überdurchschnittlich belastet. Für Bestandsversicherte der Continentale eröffnet sich jedoch die Option des internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um die Dynamik zu brechen.
Der Selbstbehalt beträgt 153 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Satz im mittleren Segment der PKV. Diese Selbstbeteiligung gilt pro Versicherungsjahr und für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, zahnärztlich) zusammengefasst. Sie reduziert die Prämie und positioniert den Tarif als Balance zwischen Beitragslast und Eigenverantwortung.
Ja, der §204 VVG erlaubt einen internen Tarifwechsel innerhalb der Continentale. Häufig lassen sich durch einen Wechsel Beiträge senken und Leistungen beibehalten oder verbessern. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkrete Situation.
Das hängt von Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativtarifen ab. Ein geschlossener Tarif mit moderatem SB (153 Euro) und Premium-Leistungen im stationären Bereich (Chefarzt über Höchstsätze, Einbettzimmer, 80% Zahn) wird oft beibehalten, wenn der Beitrag stabil bleibt. Steigen die Prämien überdurchschnittlich - wie bei geschlossenen Alten-Welt-Tarifen typisch - lohnt sich die Prüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt konkret, ob ein Wechsel Ihre Situation verbessert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert