Continentale SB153, SIV/1, Z4 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: Continentale SB153, SIV/1, Z4 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der Continentale Krankenversicherung a.G. aus der Alten Welt: Der SB153, SIV/1, Z4 AW kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 153 Euro pro Versicherungsjahr mit Premium-Leistungen im stationären Bereich. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach bei ärztlichen Leistungen), im Krankenhaus erhalten Versicherte Privatarztbehandlung auch über die Höchstsätze hinaus. Die Zahnversicherung mit 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne Jahresobergrenzen rundet das Profil ab.
Als geschlossener Tarif trägt dieser Bestand zunehmend zur Risikogemeinschaft bei, eine typische Beitragserhöhungs-Dynamik geschlossener Alten-Welt-Tarife. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet in vielen Fällen Raum für Anpassungen: Häufig lassen sich Beitrag und Leistungen optimieren, ohne den Versicherer zu wechseln. Altersrückstellungen können in der Regel teilweise oder vollständig übernommen werden, eine Gesundheitsprüfung fällt oft nicht oder nur reduziert an.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet konkrete Wechseloptionen im Continentale PKV-Tarif SB153, SIV/1, Z4 AW und zeigt, wo Einsparungen realistische Chancen haben.
Basismerkmale
SB153: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
SB153: 52,-EUR für Gestell. Gläser in einfacher Ausführung. Kontaktlinsen und Reinigungsmittel bei mehr als 6 Dioptrien, oder bei Ungleichsichtigkeit von mehr als 2 Dioptrien. Leistung einmal pro Jahr.
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel in einfacher Ausführung.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte und Blindenhunde.
SB153: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
SB153: Max. 30 Sitzungen pro Kalenderjahr.
SB153: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen ohne Altersgrenzen und ohne zeitliche Begrenzung. Dies gilt auch für die Gesundheitsuntersuchung (Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen und Diabetes).
Erstattet werden Impfungen.
Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen oder den Beruf erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
SIV/1: Privatarztbehandlung.
SIV/1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
SIV/1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Z4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Z4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Veneers, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet, wenn diese Kosten zusammen mit den in Rechnung gestellten zahnärztlichen Leistungen die Höchstsätze der GOZ nicht überschreiten.
Z4: Keine Summenbegrenzung.
Z4: Nicht erforderlich.




